Familienrecht: Verbleib im Familienheim trotz Trennung

Lösungen gibt es – wenn beide wollen

Meistens sind beide Ehegatten gemeinsame Eigentümer des Wohnhauses. Die zentrale wirtschaftliche Frage im Trennungsfalle ist, was mit der Immobile passieren soll. Oft will ein Partner in der Immobilie verbleiben, z.B. um Kindern einen Umzug zu ersparen. Sind ausreichend finanzielle Mittel verfügbar, kann der eine den anderen auszahlen. Oftmals gelingt dies wegen der hohen Preise nicht. In diesem Fall kann es beim Miteigentum bleiben. Als Nutzungsentschädigung, vergleichbar einer Miete, können die Eheleute eine Summe frei vereinbaren. Oftmals trägt der eine Ehegatte die Hausrate und entschuldet so auch den Eigentumsanteil des anderen. Auch eine Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen ist möglich. Statt der Barzahlung von Ehegattenunterhalt stellt der Unterhaltspflichtige die Nutzung zur Verfügung. Auch mit Kindesunterhalt ist dies möglich, muss aber sorgfältig vereinbart werden.

Kein Auszug trotz SCheidung
Ken Auszug trotz Trennung und Scheidung

Verständigen sich die Eheleute, zunächst gemeinsame Eigentümer zu bleiben, ist es sinnvoll, den zeitlichen Horizont abzustecken, für den die Regelung mindestens gelten soll. Gerade für denjenigen der wohnen bleibt, ist diese Sicherheit wichtig, damit es nicht zu einer Versteigerung kommt. Die größte Sicherheit bietet der Eintrag eines Wohnungsrechts im Grundbuch – doch ist dies mit weiteren Kosten verbunden.

Der Kreativität sind fast keine Grenzen gesetzt. So kann das Miteigentum übertragen werden, und als Ausgleich verzichtet der Übernehmer auf die Übertragung von Rentenpunkten beim Versorgungsausgleich. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Verzicht auf Versorgungsanwartschaften nicht zu Altersarmut führt – das könnte eine Vereinbarung unwirksam machen. Auch Zugewinnausgleichsforderungen können zur „Finanzierung“ des Erwerbs dienen.

Fazit:  Vereinbaren kann man vieles. Wenn aber ein Ehegatte sein Kapital haben möchte, das in der Immobilie steckt, wird es oft schwierig.

Unmöglich ist der Verbleib im Familienheim trotz Trennung jedoch nicht.