„Tisch und Bett“ – So schaffen Sie die wichtigste Voraussetzung der Scheidung
Voraussetzung für die Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Diese Erkenntnis ist erst einmal richtig, wenn man von den seltenen Fällen der Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr absieht. Komplex wird die Sache erst, wenn die Frage aufkommt, wann das Trennungsjahr beginnt.
Die Beratungspraxis zeigt, dass unsere Mandanten hier oft eine nicht ganz richtige Vorstellung haben. Einige sehen in der einseitigen Trennungserklärung per Brief, im Gespräch oder per WhatsApp den Vollzug der Trennung. Andere sehen in der Verständigung mit dem Partner über den beidseitigen Trennungswillen den Start des Trennungsjahres. Dies sind zwar alles Indizien für eine Trennung, doch ist die Trennung etwas, dass an Fakten festzumachen ist. Die Kurzformel definiert die Trennung als Trennung von Tisch und Bett. Die Trennung vom Bett ist meistens klar, denn meistens ist ein Ehepartner schon auf die Couch oder ins Gästezimmer umgezogen. Die Trennung vom Tisch bezeichnet die Beendigung des gemeinsamen Wirtschaftens. Dazu gehört, dass jeder seine Wäsche selbst wäscht, die Fächer im Kühlschrank aufgeteilt werden und jeder Ehegatte für sich einkauft. Freizeitgestaltung findet nicht mehr gemeinsam statt. Gemeinsame Aktivitäten mit gemeinsamen Kindern stehen einer Trennung allerdings nicht entgegen.
Wer geschieden werden will, muss die Trennung beweisen. Leben die Ehegatten unter einem Dach und der andere Ehegatte will die Scheidung nicht, kann dies schwierig werden. Denn dann streitet dieser die Indizien für eine Trennung ab. Im schlimmsten Fall wird der Scheidungsantrag zurückgewiesen. Der scheidungswillige Ehegatte bleibt dann auf allen Kosten sitzen. Der sichere Weg ist und bleibt der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, um die Trennung zu vollziehen und nachzuweisen. Dann ist der Scheidungsantrag auch schon nach 10 – 11 Monaten möglich, auch wenn die Gerichte das nicht so gerne sehen. Das Trennungsjahr dauert also nicht unbedingt 12 Monate.