Famlienrecht 2023: Es bleibt alles anders.

Die Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird zum 01.01.2023 umfassend umgestaltet. Aufgrund des gravierenden demografischen Wandels seit der Entstehung des BGB soll das Betreuungsrecht gegenüber dem Vormundschaftsrecht die Bedeutung erhalten, die ihm tatsächlich zukommt. Deshalb verweist das Vormundschaftsrecht künftig auf das Betreuungsrecht und nicht mehr umgekehrt. Außerdem sollen das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten gestärkt und die hohen durch die vielen Betreuungen verursachten Kosten gesenkt werden.

Das Jahr 2023 - ein bisschen Änderung im Familienrecht
Ab Januar 2023 – Vertretungsrecht des Ehegatten, aber begrenzt

Der Aspekt der Reform, der mit die größte Praxisrelevanz der Reform haben dürfte, ist das neu eingeführte Ehegattenvertretungsrecht. Bislang herrschte weit verbreitet der (Irr-)Glaube, ein Ehegatte habe ein Entscheidungsrecht für seinen Ehegatten, wenn dieser nicht mehr handlungsfähig ist. Tatsächlich musste aber entweder eine Vorsorgevollmacht vorliegen oder eine gerichtliche Bestellung zum Betreuer. Nunmehr wurde für Angelegenheiten der Gesundheitssorge tatsächlich ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten normiert. Begrenzt ist dies auf die Fälle, in denen der Ehegatte selbst nicht mehr entscheiden kann. Fachleute warnen bereits vor dem Risiko, dass Ärzte der Einfachheit halber mit dem gesunden Ehegatten sprechen und entscheiden, statt – mitunter umständlicher und zeitaufwändiger – mit dem doch noch einwilligungsfähigen, aber krankheitsbedingt eingeschränkten Betroffenen direkt zu kommunizieren. Eine Stärkung der Selbstbestimmung – sonst immer wieder betontes Ziel der Reform – liegt hierin sicher nicht.

Weitere Änderungen betreffen die Vertretung von Kindern. Bislang ist mit komplizierter Verweisung geregelt, wann Eltern ihre Kinder nicht vertreten können und einen Ergänzungspfleger und eine familienrechtliche Genehmigung brauchen. Der Gesetzgeber gestaltet dies übersichtlicher, ohne die Inhalt zu ändern.

Die grundlegenden Veränderungen des Familienrechts, die im Koalitioinsvertrag angekündigt waren, befinden sich hingegen noch nicht einmal in der konkreten Planung.