So bleibt das Geld in der eigenen Familie
Wohneigentum wird immer teurer. Damit sich junge Familien den Traum vom eigenen Häuschen leisten können, geben die Eltern oft größere Summen dazu. So steigt das Eigenkapital oder der zunächst nicht realisierte Garten kann angelegt werden. Kommt es dann zur Trennung, möchten Schenker und beschenktes Kind sicherstellen, dass die Schenkung nicht hälftig beim Schwiegerkind verbleibt. Wer das Internet befragt, wird zunächst erleichtert aufatmen: Schenkungen werden beim Zugewinnausgleich so behandelt, als ob das beschenkte Kind das Geld schon mit in die Ehe gebracht hat.
Das stimmt, aber nur grundsätzlich. Denn das Schwiegerkind wird einwenden, dass die Schenkung für beide war. Die Beratungspraxis zeigt, dass das Geld meistens mit dem Ziel fließt, für die (noch) glückliche Familie das Hausprojekt zu realisieren. Zwischen Kind und Schwiegerkind wird nicht differenziert. Das ist ein Fehler. Bei Schenkungen gibt es eine goldene Regel: Die Zahlung darf niemals (!) auf ein gemeinsames Konto des Kindes und des Schwiegerkindes fließen (und natürlich schon gar nicht auf ein alleiniges Konto des Schwiegerkindes). Der Betreff der Überweisung sollte ebenfalls klarstellen, wer der Beschenkte ist: „Schenkung für Kind xy zum Hausbau.“ Die Angabe des Zwecks der Schenkung raten wir ebenfalls an. Nur Schenkungen mit dem Zweck der Vermögensbildung werden später dem eigenen Kind zugeschlagen. Ein Zuschuss zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs, das kann auch eine Urlaubsreise sein, findet später keine Berücksichtigung zugunsten des eigenen Kindes.
Nachweise sichern
Eine weitere Hürde ist der Nachweis der Schenkung. Entsprechende Kontoauszüge sollten Sie unbedingt archivieren. Bei Schenkungen in den letzten 10 Jahren können die Banken helfen. Lassen Sie sich deshalb ggf. noch rechtzeitig Kopien der Kontoauszüge erstellen.
Am sichersten ist es, zu den Schenkungen etwas aufs Papier zu bringen. Denn dann wissen alle, woran sie sind. Eine gemeinsame Dokumentation, und zwar mit dem Schwiegerkind, ist auch noch im Nachgang möglich und hilft, späteren Streit zu vermeiden.