Gesetzgebung: Ehegattenvertretung bei der Gesundheitssorge?

Entwurf des Justizministeriums will Vollmacht überflüssig machen

Ein Ehegatte kann den anderen Ehegatten nicht von Gesetzes wegen vertreten, auch wenn das viele glauben. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte aufgrund einer schweren Erkrankung sich nicht mehr selbst um seine Dinge kümmern kann. Es bedarf hierfür einer ausdrücklichen Vollmacht, meist als Vorsorgevollmacht bezeichnet. Fehlt diese, muss im Notfall ein Betreuer vom Gericht bestellt werden.

Entscheidet hier demnächst der Ehegatte?
Entscheidungsrecht des Ehegatten von Gesetzes wegen? // (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium hat am 23.06.2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Im „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ ist ein neuer § 1358 BGB geplant. Er soll dem Ehegatten im Falle von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit, die es ausschließt sich selbst zu kümmern, ermöglichen zu entscheiden. Der Ehegatte soll in Untersuchungen einwilligen und über Heilbehandlungen entscheiden dürfen und die dazu erforderlichen Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern schließen. Auch Ansprüche gegenüber Krankenkassen dürfen geltend gemacht werden. Ärzte sind gegenüber dem Ehegatten von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Das Vertretungsecht soll nicht gelten, wenn die Ehegatten getrennt leben. Ebenso verhält es sich, wenn die Ablehnung der Vertretung durch den anderen Ehegatten bekannt ist oder ein Vorsorgevollmacht zugunsten einer dritten Person im Bereich der Gesundheitsvorsorge besteht.

Wird dieser Vorschlag Gesetz werden? Das lässt sich noch nicht absehen. Bislang sind rund 75 Stellungnahmen zum Entwurf beim Ministerium eingegangen. Denkbar erscheint, dass die Regierung eine überarbeitete Fassung ins Parlament bringt. Ob die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl ausreicht, um das Gesetz zu beschließen, bleibt abzuwarten. Die Vorsorgevollmacht, am besten gekoppelt mit einer Patientenverfügung, bleibt die beste Wahl für den gesundheitlichen Notfall, egal ob die gesetzliche Regelung kommt oder nicht.