Bargeld gegen Erbbaurecht – Ein Weg, aber mit Chancen und Risiken
Verschiedene Anbieter sind am Markt aktiv. Das Geschäftsmodell lautet untechnisch: Wir kaufen Ihre Immobilie, Sie bekommen dafür Geld und bleiben drin wohnen. Das ist insbesondere für ältere Immobilieneigentümer von Interesse, die wenig Rente beziehen, aber vor dem Verkauf des Hauses zurückschrecken, weil sie dann regelmäßig ausziehen müssen.
Ein Konzept, das uns als Werbebrief erreichte, sieht vor, dass der Eigentümer an seinem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt. Dabei wird das Eigentum abgegeben. Im Gegenzug gibt es ein Erbbaurecht für 999 Jahre, das es dem ehemaligen Eigentümer, aber auch seinen Erben etc. erlaubt, das Grundstück wie ein Eigentümer zu nutzen. Das Haus auf dem Grundstück bleibt wirtschaftlich dem bisherigen Eigentümer zugeordnet.
Als Gegenleistung für das Grundstück erhält der bisherige Eigentümer (wohl) den Bodenrichtwert ausgezahlt. Der Anbieter erhält jährlich den Erbbauzins, eine Art Miete für Grundstück. Hier sollen 4 % pro Jahr angesetzt werden. Bei einem Grundstück von 700 qm und einem Bodenrichtwert von 400 € liegt der Wert des Grundstücks bei 280.000 €, pro Jahr sind dann 11.200 € bzw. pro Monat 933,33 € zu zahlen. Hinzu kommt die volle Eigenverantwortung für das Haus als solches. Instandhaltung und Reparaturen sind vom bisherigen Eigentümer zu tragen.
Eine Wette auf eine niedrige Inflation
Bei den 4 % auf den Bodenrichtwert bleibt es allerdings nicht. Der Erbbauzins wird indexiert. Alle drei Jahre wird er an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Hier zeigen sich Risiko und Chance gleichermaßen: Bei geringer Inflation ist es günstig. Steigen die Preise hingegen stark, wird es teurer, selbst wenn Haus und Grundstück im Wert sinken.
Vorteil des Erbbaurechts ist, dass vererbt und verkauft werden kann. Die Praxis zeigt aber, dass Erbbaurechte am Markt keine guten Preise bringen, weil Immobilienkäufer lieber Volleigentum erwerben und den Erbbauzins scheuen.
Wie immer ist entscheidend, was am Ende im notariellen Vertrag steht. Erst die gründliche Analyse schafft eine Entscheidungsgrundlage, ob Bargeld gegen Erbbaurecht eine gute Idee ist.