… und eine günstige Entwicklung für Eigenheimbesitzer
Wer die Kinder nicht bei sich hat oder getrennt lebt, muss meistens Unterhalt bezahlen. Viel mehr lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Alle anderen Unterhaltsregeln haben die Gerichte erarbeitet.
Das wichtigste Hilfsmittel ist die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“, entwickelt vom Oberlandesgericht Düsseldorf, die als Grundlage für die Unterhaltsberechnung gilt. Doch Vorsicht! Wer einfach nur sein Nettoeinkommen nimmt und den Zahlbetrag je nach Alter des Kindes abliest, kommt mit größter Wahrscheinlichkeit zum falschen Ergebnis. Das dortige unterhaltsrechtliche Nettoeinkommen kann weit entfernt sein vom Betrag, den der Arbeitgeber auszahlt. Zu Beginn des Jahres 2020 ist die Düsseldorfer Tabelle in einer neuen Fassung erschienen. Der Kindesunterhalt steigt leicht und die Freibeträge, bis zu denen kein Unterhalt zu zahlen ist, haben die Richter gleichfalls nach oben angpasst. Der Selbstbehalt beträgt nun 1.160 €, zuvor waren es 80 € weniger.
Konkretisiert werden die Düsseldorfer Tabelle durch Leitlinien, die jedes Oberlandesgericht OLG) in Deutschland herausgibt. Darin erklären die Richter, wie sie das Unterhaltsrecht in ihrem Bereich verstanden wissen wollen. Das Brandenburgische OLG hat in seinen Leitlinein eine Neuregelung aufgenommen, die hohe praktische Relevanz hat, basierend auf einer nicht eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof.
Wer ein Eigenheim bewohnt, muss sich die ersparte Miete anrechnen lassen. Der Geldbetrag, der für Unterhaltszahlungen zur Verfügung steht, erhöht sich deshalb. Wenn aber die Immobilie finanziert ist, stehen der ersparten Miete die Raten an die Bank gegenüber. Das OLG lässt nun die Verrechnung von ersparter Miete und Raten zu. Bislang wurden oftmals nur die Zinszahlungen akzeptiert. Die Tilgungen wurden als zusätzlicher Teil der Alterversorgung eingeordnet, die gemeinsam mit anderer Vorsorge nicht mehr als 4 % der Einkünfte ausmachen durften. Auch eine Anrechnung auf zusätzliche Altersvorsorge gibt es nicht mehr. Diese kann der Unterhaltspflichtige zusätzlich geltend machen. Deshalb kann dieses Verständnis im Einzelfall mehrere hundert Euro Unterhalt vermeiden.
Die Düsseldorfer Tabelle 2020 zum Download finden Sie hier. Die Leitlinien für Brandenburg hier.