Bundesregierung entlastet Eltern – doch wen konkret?
Die Energiepreise kennen nur eine Richtung. Es wird teurer. Die Bundesregierung will die Bürger deshalb entlasten. Die Bundesregierung hat am 27. April 2022 ein „Entlastungspaket 2“ beschlossen, das nun das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird. Darin enthalten ist auch ein Bonus von 100 € für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Dieser wird, wie schon in der Vergangenheit beim „Coronabonus“ mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Erneut stellt sich die Frage, wer von dieser Zahlung profitiert. Einerseits kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass nur der Elternteil profitiert, bei dem das Kind lebt. Es ist dieser Elternteil, der den Bedarf des Kindes decken muss, der durch die hohen Kosten steigt. Andererseits kommt es auf die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils an, denn danach richtet sich die Höhe des Unterhalts. Wer wegen der hohen Energiepreise mehr Geld zum Leben braucht, hat eine geringere Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt.
Beim Coronabonus wollte der Gesetzgeber den Unterhaltszahler zunächst nicht entlasten, hat es sich dann aber anders überlegt und das Geld aufgeteilt. Vermutlich wird es hier auch so kommen, weil beide Elternteile unter den hohen Energiekosten leiden. Das lässt sich aber erst beurteilen, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Wer Unterhalt zahlt, sollte die Sache im Auge behalten und den Unterhalt ggf. anpassen.
Bei einer Betreuung im Wechselmodell, bei gleicher Betreuungsleistung, wird man hingegen in jedem Fall zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Geld beiden Eltern zusteht und nicht nur dem Kindergeldbezieher. Ob hier jeder 50 € bekommt oder – entsprechend der hochkomplexen Unterhalsberechnung im Wechselmodell – zunächst jeder 25 € bekommt und die weiteren 50 € nach den Einkommensverhältnissen aufgeteilt werden, wissen nur die Richter am Bundesgerichtshof. Klar ist allerdings schon jetzt, dass der Aufwand, das auszurechnen in keinem Verhältnis zur Summe steht, um die es geht. Eine Verständigung der Eltern ist hier der beste Weg.