Kindesunterhalt: Wie vermeidet man unnötige Kosten?

Barunterhalt geht ins Geld. Bei den Kosten drumherum lässt sich sparen.

Der Gesetzgeber hat die Sozialleistungen zum Jahreswechsel deutlich ausgeweitet. Dies hat auch den Kindesunterhalt massiv verteuert, denn der Bedarf des Kindes berechnet sich vereinfacht gesagt nach dem Bürgergeld. Dies führt z.B. dazu, dass jemand mit deutlich über 2.000 € monatlichem Nettoeinkommen nicht mehr in der Lage ist, für zwei nicht mehr ganz kleine Kinder den Mindestunterhalt zu zahlen. Deshalb lohnt es sich besonders zu schauen, wie man unnötige Kosten für Anwalt und Gericht vermeidet:

Geforderte Auskünfte zu erteilen gehört gleich zu Beginn zu den wichtigsten Maßnahmen. Egal ob die Forderung vom Jugendamt oder von einem Anwalt kommt: Die Auskunftsverpflichtungen sind umfassend. Einen hierauf gerichteten Rechtsstreit kann man kaum gewinnen.

Wenn es irgendwie geht, sollte jedenfalls der Mindestunterhalt regelmäßig zum Monatsanfang gezahlt werden. Das vermeidet meist gerichtliche Eilverfahren, die unter dem Strich schnell mehr als 1.000 € kosten.

Anspruch auf Titel beachten

Das Kind hat Anspruch auf einen Titel – auch wenn der Unterhalt regelmäßig und vollständig fließt. Das Kind soll in der Lage sein, den Gerichtsvollzieher loszuschicken, wenn die Zahlungen ausbleiben. Ein Titel kann eine teure gerichtliche Entscheidung sein, eine nicht ganz so teure notarielle Urkunde oder eine sogenannte Jugendamtsurkunde zum Unterhalt. Diese kostet lediglich eine kleine Verwaltungsgebühr. Wer damit zumindest den Teil des Unterhalts abdeckt, denn er sowieso zahlen muss, reduziert das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens schnell um einen vierstelligen Betrag.

Lieber kein Gerichtsverfahren

Generell gilt: Gerichtsverfahren sind teuer und haben immer Risiken, denn Unterhalt ist nicht Mathematik, sondern hat oft etwas von einem orientalischen Basar. Außergerichtliche Verständigung spart oft erhebliches Geld. Eine Unterhaltsgruppe mehr kostet ca. 30 – 50 € pro Monat. Manchmal ist das billiger, als die Dinge vor Gericht auszufechten. Vor allem wenn man weiß, dass nach zwei Jahren die nächste Auskunft fällig ist und wieder alles von vorn losgehen kann.