Am Gericht arbeiten Richter. Das weiß ein jeder. Doch alleine könnten sie den Gerichtsalltag nicht bewältigen. Dafür bedarf es der Unterstützung ganz unterschiedlicher Berufsgruppen. Am Amtsgericht Nauen, das auch für Falkensee zuständig ist, arbeiten rund 60 Personen, davon 11 Richter. Mit Ihnen wollen wir unsere Serie beginnen, denn sie üben die Kernaufgabe des Gerichts aus. Sie treffen Entscheidungen und sprechen Recht. Auch die Spitze der internen Organisation der Gerichte liegt in der Hand der Richter. Richter studieren zunächst Jura und legen das erste Staatsexamen ab. Bis dahin vergehen ca. 5 Jahre. Danach folgt das Referendariat, das eine Dauer von zwei Jahren hat. Wer diese Ausbildung hinter sich hat, ist Volljurist und hat die Befähigung zum Richteramt. Das heißt aber noch lange nicht, dass jeder Volljurist auch Richter werden kann. Die Hürden sind hoch. Nur das beste Viertel (entscheidend sind die Noten in den beiden Staatsexamen) hat überhaupt Chancen auf eine Anstellung als Richter.
Wer als Richter anfängt, kann sich nicht aussuchen, welche Fälle er bearbeitet. Richter mit Interesse am Baurecht können sich im Jugendstrafrecht wiederfinden – und umgekehrt. Nach einigen Jahren erhält der Richter eine feste Stelle an einem festen Gericht, bei der er ein Mitspracherecht hat. Richter sind keine Beamten, werden aber in vielerlei Hinsicht vergleichbar behandelt. Das Besondere ist die richterliche Unabhängigkeit, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Dies gibt den Richtern große Freiheiten (sie dürfen z.B. auch mal einen Tag zu Hause bleiben). Gleichzeitig tragen sie eine große Verantwortung, denn oft sind ihre Entscheidungen endgültig und können mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden.