Neuregelung zum Unterhaltsvorschuss geplant

Gesetzentwurf will Alleinerziehende stärker unterstützen

Mit einem Beschluss vom 16. November 2016 hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die finanzielle Situation für Alleinerziehende verbessern soll. Der Entwurf wurde im Bundesfamilienministerium erarbeitet. Bislang erhalten (praktisch meistens) Mütter und (eher selten) Väter, die vom anderen Elternteil weniger als den Mindestunterhalt bekommen, monatlich einen Betrag in Höhe von bis zu 145 € für Kinder bis zu fünf Jahren und bis zu 194 € für solche, die älter als fünf, aber jünger als zwölf Jahre sind. Die Maximaldauer der Unterstützung ist auf 72 Monate begrenzt.

(c) Petra Bork - pixelio.de
(c) Petra Bork – pixelio.de

Während sich der Unterhaltsvorschuss auch zukünftig nach dem Mindestunterhalt berechnet, soll es zukünftig keine Begrenzung der Bezugsdauer mehr geben. Außerdem wird das Alter, bis zu dem der Unterhaltsvorschuss beansprucht werden kann, bis zur Volljährigkeit ausgedehnt werden. Der Unterhaltsvorschuss berechnet sich auch zukünftig, indem vom Mindestunterhalt das Kindergeld in Abzug gebracht wird. Für die neue Altersgruppe 12 – 17 Jahre ist mit einem Unterhaltsvorschuss von rund 250 € pro Monat zu rechnen, da der Mindestunterhalt 66 € höher liegt als bei der mittleren Altersgruppe. Das eigene Einkommen des Alleinerziehenden ist ohne Bedeutung. Zuständiger Ansprechpartner für die Geltendmachung ist das Jugendamt.

Die Neuregelungen müssen nun das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, um Eingang ins Unterhaltsvorschussgesetz zu finden. Ob dies bis zum Jahresende gelingt, ist nicht ganz sicher. Die Bundesregierung will die neue Regelung zum Jahreswechsel in Kraft treten lassen. Da der Anspruch nur für einen Monat rückwirkend geltend gemacht werden kann, sollten Alleinerziehende beobachten, wann das Gesetz kommt, damit sie sofort profitieren können.