Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Trennung und Grundstück

Oft profitiert nur einer // (c) Thorben Wengert / pixelio.de

Gehört das Haus nur einem, wird es gefährlich

Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen, oftmals viele Jahre. Oft wohnen sie dabei in einem Eigenheim. Kommt es zur Trennung, stellt sich genau wie bei Scheidungen die Frage, was mit der Immobilie passiert. Solange beide Eigentümer sind, profitieren beide von der teilweise rasanten Wertentwicklung der vergangenen Jahre. Schwierig wird es, wenn ein Partner Alleineigentümer ist, aber der andere viel Zeit und/oder Geld in die Immobilie gesteckt hat. Grundsätzlich hat man dann nämlich schlechte Karten.

Ein Beispiel: Die Gutverdienerin zahlt die Raten für den Sanierungskredit. Die Ruine, für die nur der männliche Part im Grundbuch steht, strahlt im neuen Glanz. Statt 100.000 € vor 10 Jahren ist sie nun 400.000 € wert und schuldenfrei.  Kommt es zur Trennung, hat die Frau erstmal keinen Anspruch. Die allgemeine Wertsteigerung bleibt bei ihm als Eigentümer. Auch ein Ausgleich für die gezahlten Raten ist nur im Einzelfall durchsetzbar. Vergleichbare Konstellationen gibt es bei der Finanzierung konkreter wertsteigernder Maßnahmen wie die Bezahlung des Schwimmbades oder Umbauten in Eigenleistung. Hier kann jeweils evtl. ein Ausgleich erfolgen, soweit die Leistungen noch werterhöhend wirken – und soweit die Leistungen noch nicht aufgrund der Beziehungsdauer erledigt sind. Der Zweck der Investition, ein schönes Zusammenleben, wird nämlich über die Jahre erreicht – und muss nicht mehr ausgeglichen werden.

Bei der Ehescheidung werden Vermögenssteigerungen über den Zugewinn ausgeglichen. Solche Mechanismen fehlen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Um hier am Endes des Tages keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte das Immobilieneigentum entweder bei beiden Partnern liegen oder wichtige Themen werden vertraglich geregelt. Dafür braucht man nicht einmal einen Notar. Solche Abreden binden rechtlich, aber weniger stark als ein Eheversprechen.