Online-Scheidung? Gibt’s doch gar nicht!

Wie man kein(!) Geld spart und dafür auf persönliche Beratung verzichtet

Wer sich für das Thema Scheidung interessiert / interessieren muss, findet bei Google schnell Werbeanzeigen von Anwälten, die die schnelle, unkomplizierte und außerdem günstige Online-Scheidung anbieten. Es gibt auch Rechtsvertreter, die anbieten, den Scheidungsantrag direkt online auszufüllen. Was ist davon zu halten? Um es mit einem Wort zu sagen: Nichts. Diese Werbeform ist rechtlich bedenklich, weil sie Mandanten in die Irre führt: Kein deutsches Gericht scheidet online. Es wird immer ein mündlicher Termin für die Scheidung angesetzt. Es gibt auch keine Anträge im Internet, die ein Anwalt kostengünstig direkt ans Gericht weiterleitet. Hier werden falsche Vorstellungen erzeugt, die nur einem Zweck dienen: Mandanten sollen angelockt werden. Diese sind empfänglich, weil das Geld wegen der Trennung knapp ist.

Irreführende Werbung für Online-Scheidung
Zweifelhafte Werbung

Tatsächlich gilt: Die Kosteneines gerichtlichen Scheidungsverfahrens sind immer gleich hoch. Das Gericht verlangt Gerichtskosten und die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Mindesthöhe ist gesetzlich festgelegt. Es ist übrigens auch ganz egal, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder hoch streitig. Wer sich eine Kanzlei in der Nähe sucht, lernt seinen Anwalt persönlich kennen, kann Fragen stellen und hat einen Ansprechpartner für den Fall, dass die Scheidung doch nicht ganz so einvernehmlich ist, wie zunächst gedacht. Oftmals ergibt sich erst im persönlichen Erstgespräch (Dauer bei uns im Regelfall eine Stunde, oft auch 90 Minuten), wo neben der Scheidung noch Handlungsbedarf besteht. Ein Online-Anwalt will hingegen die vollen Gebühren für Fälle, mit denen er möglichst keine Arbeit hat. Sie mögen online? Auch Ihr Anwalt vor Ort korrespondiert am liebsten per E-Mail mit Ihnen – oder per Post. Das entscheiden Sie.

Fazit: Online kann man Geld sparen – aber nicht bei der Scheidung