Scheidung mit Auslandsbezug – Manchmal muss man schnell sein

(c) fotolia - Denys Rudyi
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Heutzutage gibt es viele Familien, in denen die Ehegatten nicht die gleiche Staatsangehörigkeit oder ihren Wohnsitz nicht im gleichen Land haben. Kommt es hier zu einer Scheidung, so spricht man von einer Scheidung mit Auslandsbezug.

Bei solchen Fällen ist es  wichtig zu wissen, welches Familiengericht zuständig ist und welches Recht anwendbar ist. Das läuft keinesfalls immer parallel.  Es kann ein deutsches Gericht zuständig sein, das beispielsweise spanisches Recht anzuwenden hat oder andersherum.

Doch warum ist dies so wichtig? Jedes Land hat seine eigene Rechtsordnung. Das heißt, dass auch das Familienrecht in jedem Land anders geregelt ist. Europäisches Recht hat nur in Teilbereichen eine Angleichung gebracht.

Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach der Staatsangehörigkeit oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Dabei können innerhalb der EU mehrere Gerichte zuständig sein, je nach Fallkonstellation. Ähnliches gilt für das anzuwendende Recht. Dies richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Wenn diese jedoch unterschiedlich sind, kann es sich auch nach der Staatsangehörigkeit richten. Wenn diese jedoch auch nicht gleich sind, wird das Recht des Landes anwendbar, in dem die Scheidung eingereicht wurde. Es kommt dann darauf an, welches Gericht als erstes angerufen wird. Hier kann Eile geboten sein, da der Antragsteller stets versuchen sollte, die Scheidung in dem Land einzureichen, welches die für ihn günstigsten gesetzlichen Regelungen aufweist oder in dem die Gerichte zügig und – jedenfalls für ihn –  gut arbeiten. Sollte der andere Ehegatte dagegen schneller sein, so stünde er unter Umständen schlechter da.

Wie immer im Recht gilt auch hier: Wenn es international wird, wird es komplizierter. Das sollte aber kein Grund sein, an einer Ehe festzuhalten, wenn sie gescheitert ist.