Scheidung: Was ist der Versorgungsausgleich?

Die Nachwirkungen der Ehe im Rentenalter werden im Versorgungsausgleich geregelt

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Lassen sich die Eheleute scheiden, muss das Vermögen verteilt werden.  Das Gesetz unterscheidet zwischen Hausrat, sonstigem Vermögen und  Rentenanwartschaften für das Alter.  Letztere werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs geregelt. Der Versorgungsausgleich ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Dieser dient dazu, Diskrepanzen bei der Vermögensbildung auszugleichen. Bei der Altersversorgung gilt das gleiche wie sonst auch: Erst einmal wirtschaftet jeder Ehegatte für sich selbst. Rentenanwartschaften, die vor der Ehe erworben wurden, bleiben beim  jeweiligen Ehegatten. Ein Ausgleich findet nur für Anwartschaften statt, die während der Ehe gesammelt wurden und auch nur, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat.

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung automatisch durch. Hierbei sind die Ehegatten verpflichtet, dem Gericht sämtliche Stellen aufzuzählen, bei denen Geld fürs Alter gesammelt worden sein könnte: private Rentenversicherungen, betriebliche Altersversorgungen, die öffentlichen Rentenkassen, Versorgungswerke etc. Das Gericht schreibt diese an und erfragt den Zuwachs während der Ehezeit. Mit diesen Informationen legt es dann fest, welcher Ehegatte wie viel von den Anwartschaften  (in der gesetzlichen Rente: Rentenpunkte) abgeben muss. Diese werden dann vom Konto des einen auf ein Konto des anderen übertragen. Bei einer Übertragung beim gleichen Versorgungsträger spricht man von der internen Teilung. Wird Kapital zu einem anderen Versorgungsträger transferiert, handelt es sich um eine externe Teilung. All dies geschieht automatisch. Die Ehegatten müssen nur die Auskünfte erteilen und sich ggf. darum bemühen, dass ein Zielversorgungsträger, zu dem Kapital transferiert werden soll, damit auch einverstanden ist.