Scheidung: Was kann man regeln? Was regelt das Gericht?

Die meisten Themen interessieren den Richter nicht von alleine

Eheleute trennen sich und mindestens einer will die Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt der Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag. Dann kann es schnell gehen (Amtsgericht Nauen, u.a. für Falkensee zuständig) oder länger dauern (viele andere Gerichte). Im Verfahren geht es nur um die Scheidung als solche und den Versorgungsausgleich, d.h. den Ausgleich der Rentenanrechte („von Amts wegen“). Die übrigen Themen (Hausrat, Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung, nachehelicher Unterhalt) lässt das Gericht links liegen, wenn nicht ein Ehegatte das Gericht auffordert, Regelungen zu erlassen. Soweit sich die Ehegatten einigen können, sparen sie Zeit und schonen die Nerven. Oftmals gelingt die Einigung, wenn Anwälte mitwirken, auch um die Angelegenheit zu „entemotionalisieren“.Familienrecht - Gesetze

Vielfach bietet es sich an, ein Gesamtpaket zu schnüren, d.h. eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in der alle offenen Punkte geregelt werden. Wenn die Inhalte verhandelt sind, wird der Vertrag beim Notar beurkundet. Hier können die Ehegatten auch eine Regelung zum Versorgungsausgleich treffen, die das Gericht allerdings auf die rechtliche Wirksamkeit hin überprüft, d.h. ein Ehegatte darf nicht sichtbar benachteiligt werden.

Gibt es gemeinsame Kinder, gilt: Solange die Eltern sich einig sind, interessiert sich das Gericht nicht für die Frage, wer wieviel Kindesunterhalt zahlt und bei wem das Kind lebt und wie oft das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Das Gericht wird allerdings von sich aus aktiv, wenn es den Eindruck hat, dass das Kindeswohl gefährdet ist, z.B. weil es einen Hinweis vom Jugendamt bekommt, das z.B. oftmals unterstützt, wenn es um Fragen des Kindesunterhalts geht.