Scheidungsverfahren – und kein Ende?

Was den einen ärgert, lohnt sich meist für den anderen

Viele Mandanten wollen wissen, wie lange es noch bis zur Scheidung dauert, wenn sie das Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Das ist eine einfache Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Wollen beide Ehegatten möglichst bald eigene Wege gehen und haben wenig Motivation, sich über finanzielle Dinge zu streiten, ist der Zeitraum überschaubar. Er liegt irgendwo zwischen vier Monaten und einem Jahr. Das hängt vom zuständigen Familiengericht ab (in Nauen geht es hierbei meist schneller als etwa in Oranienburg oder Berlin), aber fast noch stärker von den Auskünften der Versorgungsträger zu den Rentenansprüchen. Gerade die Deutsche Rentenversicherung arbeitet die Anfragen häufig sehr langsam ab.

Scheidung kann ein unendlicher Weg sein // Bild von jplenio auf Pixabay

Wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden möchte und über Zugewinnausgleich und/oder nachehelichen Unterhalt gestritten wird, kann es mehrere Jahre dauern. Ein großer Motivator, ein Scheidungsverfahren in die Länge zu ziehen, ist oft der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser besteht meist bis zur Rechtskraft der Scheidung, egal wie lange das Verfahren dauert.

Gesetzgeber will alle Ehesachen zusammenhalten

Der Gesetzgeber hat ganz bewusst das Verbundverfahren geschaffen. Dies besagt, dass die Ehe erst geschieden wird, wenn alle Folgesachen ebenfalls entscheidungsreif sind. Sind z.B. für den Zugewinn drei Immobilien und zwei Unternehmen gutachterlich zu bewerten, vergeht viel Zeit. Der Gesetzgeber möchte damit den schwächeren Ehepartner schützen (und den stärkeren Ehepartner kompromissbereit machen, aber das steht so nirgends geschrieben).

Zwar besteht prozessual die Möglichkeit, einzelne Folgesachen aus dem Scheidungsverbund zu lösen und damit den Weg für die Ehescheidung freizumachen. Doch sind die Hürden hoch: Auf eine besondere Härte kann sich der scheidungswillige Ehegatte frühestens nach zwei Jahren Verfahrensdauer berufen – und neben der langen Zeit müssen weitere Umstände hinzukommen.

Lohnenswert ist es deshalb, nicht nur das Scheidungsverfahren als solches zu betrachten, sondern den Trennungsunterhalt anzugreifen, den Güterstand vorzeitig zu beenden (3 Jahre nach der Trennung möglich) oder mit einem Ehevertrag vorzubauen.