Serie zur Bundestagswahl – Teil 4: FDP und AfD

Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien

Die FDP fordert mit dem Wahlprogramm „Denken wir neu.“, dass die Erbschaftsteuer nicht weiter verschärft wird. Übertragungen zwischen Ehegatten sollen steuerfrei werden. Die AfD sieht in Ihrem Wahlprogramm mit dem Titel „Programm für Deutschland“ hingegen die ersatzlose Streichung der Erbschaftssteuer vor.

Die FDP will den Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien verbessern. Schon vor der Empfängnis sollen Elternschaftsvereinbarungen geschlossen werden. Bei Kindern, die mit Samenbank-Samen gezeugt werden, soll die Partnerin schon ab Geburt zweite Mutter sein. Adoptionen werden so überflüssig. Das Wechselmodell soll der gesetzliche Regelfall bei der Erziehung werden. Gestärkt werden soll darüber hinaus das Recht der Großeltern auf Umgang mit Scheidungskindern. Neben der Ehe will die FDP eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Erlauben will die FDP außerdem  Eizellspenden und die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft.

Die AfD will das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen. Sie will das klassische Familienbild stärken und die „Gender-Ideologie“ zurückdrängen. Diese sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. Im Bereich des Scheidungsrechts will die AfD das Verschulden berücksichtigen: Straftaten und schwerwiegendes Fehlverhalten soll sich auf finanzielle Ansprüche mindernd auswirken. Väter, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben, sollen im Umgangsrecht gestärkt werden. Alleinerziehende sollen besondere Unterstützung nur erhalten, wenn sie den anderen Elternteil an der Erziehung des Kindes teilhaben lassen.

Beide Parteien haben Ideen, die Bewegung ins Familienrecht bringen würden – die eine eher links- und die andere eher rechts herum.

Die Parteiprogramme sind ist hier abrufbar.