Sorgerecht und Umgangsrecht: Hilfe vom Anwalt beim Streit ums Kind?

Der schnelle „böse“ Brief ist oft der falsche und teure Weg

Es gibt viele Gründe, sich jenseits des Unterhalts ums Kind zu streiten: Wer hat wann Umgang mit dem Kind? Geht es dem Kind bei den Umgängen gut? Ist das Kind alt genug, um einen längeren Urlaub mit dem Vater zu verbringen? Wo soll das Kind schwerpunktmäßig leben? Soll das Kind geimpft werden? Wenn sich die Eltern nicht verständigen, entscheidet am Ende das Familiengericht.

Der Brief vom Anwalt ist nicht immer zu empfehlen // Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Davor steht meist ein mehr oder wenig umfangreicher außergerichtlicher Austausch. Dieser beginnt mit einem Forderungsschreiben des Familienanwalts. Wir warnen jedoch davor, diesen Schritt vorschnell zu gehen. Anwaltsschreiben zerstören oft die Kommunikationsbasis, auf der Eltern eine Lösung finden können. Der Weg zum Anwalt ist dennoch sinnvoll, auch zu einem frühen Zeitpunkt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung will vorbereitet sein, auch wenn sie niemals das Ziel sein sollte. Doch aus der Deckung wagen wir uns zu Beginn eher selten. Anders ist dies selbstverständlich, wenn es eilt, weil das Kind gefährdet ist oder jeder Kontakt kategorisch abgelehnt wird. Dann kann ein Zusammentreffen im Gerichtssaal der Einstieg in eine Belebung der Kommunikation sein. Diese Fälle sind jedoch eher selten.

Skepsis bei der Empfehlung, erstmal einen „bösen“ Brief zu schreiben

Der schnellen Empfehlung des Rechtsanwalts, erstmal einen „bösen“ Brief zu schreiben, sollte jeder Ratsuchende mit Skepsis begegnen. Die Erfahrung zeigt, dass damit selten etwas erreicht wird. Schließlich sparen Sie Geld, wenn Sie es zunächst bei einer Erstberatung belassen. Diese kostet maximal 226,10 €. Tritt der Anwalt aber nach außen auf, wird eine Geschäftsgebühr fällig. Bei einem Schreiben an die Gegenseite stehen oft bereits 453,87 € auf der Rechnung (1,3-Regelgebühr bei Kindschaftssachen).

Deshalb unsere Empfehlung: Wenn es Streit um Kind gibt, sollten Sie die Rechtslage kennen und ihre eigene Strategie entwickeln. Dabei beraten wir gerne fachkundig. Dass Sie beim Anwalt waren, braucht die Gegenseite aber nicht zu wissen.