Sozialamt kann kein Geld mehr für die Heimunterbringung der Eltern verlangen
Neues Gesetz entlastet die meisten Angehörigen.
Am 12. Dezember 2019 stand es im Bundesgesetzblatt, am 01. Januar 2020 tritt die Neuregelung in Kraft: Angehörige müssen in den meisten Fällen nicht mehr für den Heimplatz der Eltern bezahlen. So will es das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“, das verschiedene Vorschriften der Sozialgesetzgebung abändert. Die Kernaussage, zu finden in Sozialgesetzbuch XII, ist, dass Angehörige mit Einkommen bis 100.000 € nicht mehr für Elternunterhalt herangezogen werden.
Das Prinzip ist unverändert: Die Verpflichtung zum Unterhalt folgt aus dem BGB, alleine aufgrund der Verwandtschaft. Zahlt das Kind nicht, springt das Sozialamt ein. Mit der Zahlung des Sozialamts geht der Anspruch, den eigentlich der pflegebedürftige Elternteil hat, auf das Amt über. Das Amt kann ihn dann selbst geltend machen. Dieser Übergang entfällt, wenn das Kind nicht mehr als 100.000 € in der Summe der Einkünfte hat (ungleich zu versteuerndes Einkommen und ungleich Netto-Einkommen – beide liegen jeweils niedriger). Der Gesetzgeber stellt die Vermutung auf, dass das Kind weniger hat. Die Behörde muss das Mehr an Einkommen nachweisen und hat das Recht, Auskunft zu verlangen. Vermögen findet keine Berücksichtigung mehr. Das Sozialamt schaut nur nach den laufenden Einnahmen.
Aber Vorsicht: Die Neuregelungen finden ausschließlich Eingang in die Sozialgesetzgebung. Das bedeutet, dass Vermögen, das die Elterngeneration an die Kinder schenkweise übertragen hat, auch weiterhin nach den Regeln des BGB zurückgefordert werden kann (Stichwort „Verarmung des Schenkers“).
Für Normalverdiener dürfte dies das Ende der Zahlungspflicht sein. Um dem Geld nicht hinterherzulaufen, sollten bei sicherer Unterschreitung der Grenze ab Januar 2020 keine Zahlungen mehr geleistet werden. Wer besser verdient, sollte überlegen, ob sich gewisse Einkünfte nicht auf den Ehepartner transferieren lassen, um ebenfalls zu profitieren, wobei solche Gestaltungen nicht ohne Risiko sind.