Vor der letzten Bundestagswahl konnte sich das Parlament nicht mehr auf gesetzliche Regelungen einigen. Nun wird die Debatte intensiver geführt und über Parteigrenzen hinweg organisieren sich Abgeordnete, um Standpunkte zu entwickeln und in den Bundestag einzubringen. Verschiedene Positionspapiere wurden so erarbeitet, Mitte November fand eine vierstündige Debatte im Bundestag statt.
Die bisherige Rechtslage erlaubt die Beihilfe zum Suizid. Wer einem Totkranken ein tödliches Medikament besorgt, macht sich nicht strafbar, wenn dieser es aus freien Stücken einnimmt. Verschiedene Stimmen sprechen sich nun dafür aus, eine Strafbarkeit für „geschäftsmäßige“ Beihilfe einzuführen. Dies zielt auf Sterbehilfe-Vereine wie die Schweizer Dignitas oder auf die Sterbehilfe Deutschland ab, hinter der der ehemalige Hamburger Justizsenator Kusch steht. Diskutiert wird auch über die Grenze dessen, was Angehörigen erlaubt sein soll und was nicht.
Eine weitere Diskussion rankt sich um die Rolle der Ärzte. Das ärztliche Standesrecht verbietet in einigen Bundesländern die Beihilfe zum Suizid. Vorgeschlagen wird, im Gesetz eine ausdrückliche Erlaubnis für den Arzt zu fixieren, aber das Strafrecht nicht anzutasten. Voraussetzung soll hier eine unheilbare Erkrankung sein, die unumkehrbar zum Tod führt und objektiv schweres Leiden des Patienten. Hier gelangt man schon sehr nahe in den Bereich der aktiven Sterbehilfe, die bislang stets strafrechtlich verfolgt wird.
Anfang des Jahres ist mit Gesetzgebungsvorschlägen zu rechnen. Aus diesen könnte dann im Laufe des Jahres ein Gesetz werden. Bis in den Herbst wird es aber sicherlich dauern. Insbesondere im Hinblick auf die eigene Patientenverfügung kann die neue Rechtslage Bedeutung erlangen. Die Fachkanzlei wendelmuth wird deshalb an dieser Stelle unregelmäßig über den Stand der Diskussion berichten.