Testament: Selbst schreiben und Geld sparen

Eines ist sicher: Irgendwann müssen wir alle sterben. Viele Menschen wollen deshalb schon zu Lebzeiten sicherstellen, dass ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt – und machen ihr Testament. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wer erben soll, sondern auch, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie sichergestellt wird, dass der letzte Wille auch tatsächlich Eingang ins Testament findet.

Ganz ohne Kosten und wirksam ist das selbst erstellte Testament, wenn es handgeschrieben ist. Es kann zu Hause aufbewahrt werden, z.B. bei den persönlichen Dokumenten. Das verhindert allerdings nicht, dass ein nicht bedachter Angehöriger das Testament unterdrückt und so die gesetzliche Erbfolge herbeigeführt. Dagegen hilft, es gegen eine geringe Gebühr bei Gericht zu hinterlegen. Allerdings prüft das Gericht das Testament nicht auf seinen Inhalt. Wer die inhaltliche Sicherheit anstrebt, sollte sich beraten lassen. Dies kann entweder durch einen qualifizierten Rechtsanwalt erfolgen oder man lässt das Testament von einem Notar erstellen. Dieser nimmt einem die Schreibarbeit ab. Allerdings verlangt er Gebühren, die sich zwingend nach dem Wert des Nachlasses richten – je mehr zu vererben ist, desto höher sind die Gebühren. Zum 1. August 2013 ist der Notarbesuch deutlich teurer geworden. Wer etwa ein Vermögen von 200.000 Euro hat, z.B. als Eigentümer eines kleinen Hauses, und dies in einem gemeinsamen Ehegattentestament vererben möchte, zahlt jetzt 18 % mehr, d.h. etwas über 1.000 Euro. Rechtsanwälte dürfen die Leistung günstiger anbieten, z.B. durch die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines festen Honorars. Dabei bieten sie die gleiche Beratungsqualität. Einziger Wermutstropfen: Der Erblasser muss den vom Rechtsanwalt entworfenen Text handschriftlich abschreiben. Anschließend prüft der Anwalt den Text und sorgt für die amtliche Verwahrung. Die Rechtssicherheit ist bei diesem Vorgehen garantiert und meistens spart der Erblasser bares Geld. Das kann er für sich verwenden – oder für seine Erben zurücklegen.