Testamentsgestaltung: Ihre notwendigen Vorüberlegungen

Worüber Sie sich vor dem Gang zum Anwalt Gedanken machen müssen

Sie haben sich entschieden zu regeln, wer Ihr Vermögen nach dem Tod bekommt? Das ist ein erster richtiger Schritt, denn Sie haben sich überwunden zu regeln, was passieren wird, wenn Sie nicht mehr sind. Als nächstes müssen Sie über den Inhalt des Testaments entscheiden. Mancher sagt: „Das ist doch einfach. Erst bekommt der Ehegatte alles und dann die Kinder.“ Das große Aber kommt im ersten Beratungsgespräch. Wer soll erben, wenn das Kind vorher verstirbt? Werden sich die drei Kinder einigen können, wenn es darum geht, das Erbe aufzuteilen? Was passiert, wenn ein Kind seinen Pflichtteil schon beim Tod des ersten Ehegatten verlangt?

Ein Ordner voller Fragen zum Testament //(c) Rainer Sturm / Pixelio.de

Ein anderer Themenkomplex dreht sich um die Frage der Enterbung. Oftmals gibt es Kinder aus früheren Beziehungen. Wollen Sie verhindern, dass diese vom Vermögen des nicht verwandten Ehegatten profitieren?  Lohnt es sich, durch Schenkungen das Vermögen vorzeitig zu verringern? Schließlich stellt sich die Frage, ob das gemeinsame Testament der Ehegatten eine Regelung für den Fall der Wiederheirat des länger lebenden Partners enthalten soll. Die Praxis kennt nämlich Fälle, in denen erhebliche Vermögenswerte auf die neue große Liebe verschoben werden und die leiblichen Kinder leer ausgehen.

Wichtig ist darüber hinaus die Bindungswirkung des gemeinsamen Testaments zu beachten – und sie ggf. auszuschließen oder zu verändern. Soll der länger lebende Ehegatte die Möglichkeit haben, Änderungen an der Festlegung vorzunehmen, wer das Vermögen nach seinem Tod bekommt?

Diese Liste ist nicht abschließend, denn jeder Fall ist anders. Doch wie häufig bei rechtlichen Fragen gilt beim Testament: Wenn Sie das Regelungsbedürfnis sehen und sich Gedanken machen, ist die Gefahr schon (fast) gebannt.