Trennung, Scheidung und gesetzliches Erbrecht

Wie lange erbt der Noch-Ehegatte?

Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben ein gesetzliches Erbrecht. Sie erben, wenn es Kinder gibt, zu ¼. Hinzu kommt regelmäßig ein pauschalierter Zugewinnausgleichsanspruch im Todesfall. Er beträgt ein weiteres Viertel. Insgesamt folgt daraus ein Anteil des Ehegatten von 50 %. Gibt es keine Kinder, steigt der Anteil auf 75 bis 100 %. Wie entwickelt sich das Erbrecht, wenn sich die Ehegatten getrennt haben?

Das Ehegattenerbrecht fällt nicht sofort nach einer Trennung weg, sondern erst, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat oder, wenn der andere Ehepartner die Ehescheidung beantragt hat, er ihr zugestimmt hatte. Weitere Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe vorliegen. Praktisch bedeutet dies, dass das Trennungsjahr abgelaufen sein muss.

Erbecht Ehegatte - Trennung durch Tod vor Scheidung
Trennung durch Tod vor Scheidung // (c) Gabriela Neumeier – pixelio.de

Ein Testament, egal ob ein Einzeltestament oder ein gemeinsames Testament der Ehegatten, verliert seine Wirkung, wenn das gesetzliche Erbrecht wegfällt. In seltenen Fällen kann aber die Auslegung (Interpretation) des Testaments zu einen anderen Ergebnis führen: Es wird vermutet wird, dass der Erblasser trotz Scheidungsvoraussetzungen (oder sogar Scheidung) möchte, dass seine letztwillige Verfügung wirksam bleibt. Dem lässt sich am besten begegnen, in dem man nach der Scheidung neu testiert. Und dabei den Ehegatten enterbt.

Ein Testament, das nach der Trennung aufgesetzt wird, kann helfen, das Erbrecht des Ehegatten zu beschneiden. Allerdings behält der Ehegatte einen Pflichtteilsanspruch, wenn er testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann der enterbte Ehegatte außerdem einen Zugewinnausgleich geltend machen, wie er ihn im Falle der Scheidung beanspruchen kann. Gleiches gilt, sobald die Voraussetzungen für das gesetzliche Erbrecht nicht mehr vorliegen (s.o.). Mangels Erbrecht ist dann für einen Pflichtteilsanspruch allerdings kein Raum mehr.