Trennung und Scheidung: Wer bekommt das Haustier? Der Streit ums Tier

Nicht selten entzündet sich anlässlich einer Trennung ein erbitterter Streit darüber, wer das Haustier bekommt. Entscheidend kann dabei sein, ob das Paar verheiratet war oder nicht.

Im ersten Fall zählt das Haustier nämlich als Haushaltsgegenstand, der wie der restliche Hausrat – notfalls in einem gerichtlichen Verfahren – zwischen den nunmehr getrennten Eheleuten aufzuteilen ist. Maßgeblich ist dann etwa, ob das Tier in der früheren Ehewohnung bleiben soll oder – wenn beide ausziehen – zu wem es die stärkere Bindung hat.

War das Paar aber nicht verheiratet, finden die Vorschriften über die Haushaltsteilung keine Anwendung. Dann ist alleine entscheidend, wer Eigentümer des Tieres ist. Tiere sind zwar keine Sachen, aber die Vorschriften über Sachen sind anzuwenden, so dass Tiere dem Eigentümer zugeordnet sind. Hilfreich für die Ermittlung des Eigentümers ist z.B. der Kaufvertrag, mit das Tier seinerzeit erworben wurde. Wer etwa hat den Hundewelpen ausgesucht und bezahlt? Wer ist der Versicherungsnehmer der Tierhalterhaftpflichtversicherung ? Und wenn sich herausstellt, dass die (früheren) Partner Miteigentümer des Tieres waren? Ohne Einigung muss die Miteigentümergemeinschaft aufgelöst werden – notfalls über eine Versteigerung. Das rechnet sich aber nur bei Rennpferden, nicht beim Familienhund.

Aber selbst wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, besteht häufig noch Streit darüber, ob der Nicht-Eigentümer ein Recht auf Umgang mit dem Tier hat und etwa Besuchszeiten festgelegt werden müssen. Die meisten Gerichte lehnen ein solches Umgangsrecht ab, weil es Umgangsrecht nur für Kinder gebe. Ebenso wenig soll es einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung zum Haustier geben. Die Regelungen über die Hausratsverteilung seien abschließend. Doch es gibt auch kreative Lösungen: Ein Rechtsstreit um einen Hund, der allerdings im Miteigentum der nichtehelichen Partner stand, endete damit, dass das Tier im 2-Wochen-Rhythmus pendelte.