Trennung: Und was wird mit dem Haus?

Ein Überblick über die Lösungsmöglichkeiten

Physikalische Trennung? Nur bei Lego möglich.

 

Viele Ehepaare, die sich entschließen, in Zukunft getrennte Wege zu gehen, sind durch eine Immobilie verbunden. Typischerweise weist sie das Grundbuch als gleichberechtigte Eigentümer aus, und die Bank steht auch drin – mit einer Grundschuld, um die Finanzierung abzusichern. Den Hauskredit haben beide Eheleute gemeinsam aufgenommen. Wie wird diese Verbindung aufgelöst?

Die Eheleute  können sich einigen, dass einer die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt. Doch die Bank muss noch überzeugt werden, den „Aussteiger“ aus dem Kredit zu entlassen. Das kostet meistens Vorfälligkeitszinsen. Und es muss sich eine Bank finden, die dem Übernehmer die Übernahme finanziert. Weitere Optionen sind die gemeinsame Vermietung des Hauses an einen Dritten. Von der Miete kann oft die Finanzierung (teilweise) bedient werden. In steuerrechtlicher Hinsicht entstehen oft Verluste, die einkommensmindernd geltend gemacht werden. Denkbar ist auch, dass ein Ehepartner im Haus wohnen bleibt und dem Miteigentümer, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung zahlt.

Leider scheitern all diese Modelle oftmals an den beschränkten Mitteln, die nicht reichen, um die Immobilie und zusätzlich eine oder zwei Wohnungen zu finanzieren. Dann bleibt nur noch die gemeinsame Veräußerung des Hauses. Der Erlös wird geteilt – und die Bank erhält ihre Vorfälligkeitszinsen. Eines haben alle diese Wege gemeinsam: Beide Partner müssen sich einig sein, dass sie es auf die eine oder andere Art machen wollen. Scheitert de Konsens, gibt es noch den letzten Ausweg: Jeder Miteigentümer kann bei Gericht die Teilungsversteigerung beantragen. Ein solches Verfahren kostet Geld und verspricht nicht unbedingt den besten Erlös. Den aber wollen beide – und so kommt es dann doch oftmals zum freihändigen Verkauf.