Eine Unterhaltsberechnung ist komplizierter als mancher denkt. Insbesondere kann niemand den richtigen Unterhalt einfach aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Der Rechtsanwalt hilft, verlangt aber für seine Dienstleistung ein Honorar. Kostenlose Unterstützung bieten das Jugendamt im Rahmen einer sogenannten Beistandschaft. Das BGB sieht diese vor, und im achten Sozialgesetzbuch (SGB) ist niedergelegt, dass die Jugendämter diese Aufgabe wahrnehmen. Angesiedelt sind diese beim Landkreis. Das Jugendamt holt Auskünfte beim Unterhaltspflichtigen ein, berechnet den Unterhalt und kann ihn sogar gerichtlich geltend machen. Die kleine Schwester der Beistandschaft ist die Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, ebenfalls im achten SGB geregelt.
Die Beistandschaft war ursprünglich ein Instrument für alleinerziehende Mütter mit alleinigem Sorgerecht. Mittlerweile können Elternteile die Beistandschaft auch bei gemeinsamer Sorge beantragen. Zentrale Voraussetzung ist jedoch die schwerpunktmäßige Betreuung des Kindes. Betreuen die Eltern das Kind im Wechselmodell, fehlt es an dieser schwerpunktmäßigen Betreuung. Das Jugendamt wird den Antrag ablehnen. Auch Familienpfleger und Vormünder haben nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht bzw. nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Beistandschaft. Hier spricht aber vieles dafür, dass der Gesetzgeber sie einfach nur vergessen hat. Keinen Anspruch auf Unterstützung haben Volljährige, die ihren Unterhalt gegen beide Eltern durchsetzen müssen. Sie müssen sich selbst kümmern, selbst wenn sie sich noch in der allgemeinen Schuldausbildung befinden.
Die Mitarbeiter in den Jugendämtern sind zumeist keine Juristen, aber sie haben Erfahrung und Wissen zu den Fragen rund um den Unterhalt. Allerdings ist zu beachten, dass die Jugendämter stark ausgelastet sind und trotz guten Willens nicht immer die Kapazitäten haben, schnell und umfassend zu agieren. An ihre Grenzen kommen die Jugendämter erst bei komplexeren Einkommensverhältnissen, die jenseits eines regulären Arbeitsverhältnisses liegen. In diesen Fällen wird der Anwalt oftmals der bessere Ansprechpartner sein.
Die zentralen Vorschriften im Sozialrecht sind diese: