Unterhalt und Corona: Wer profitiert von den 300 € Kinderbonus?

Achtung! Nach dem Gesetzgebungsverfahren ist die Rechtslage eindeutig: Auch Unterhaltszahler profitieren. Ein aktueller Artikel hierzu ist ab 14.08.2020 verfübar.

 

Verteilung zwischen den Eltern nur im Wechselmodell sicher.

Anfang Juni hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Corona-Konjunkturpaket geschnürt. 4,3 Milliarden € sind für einen Kinderbonus von 300 € vorgesehen. Die Auszahlung soll mit dem Kindergeld erfolgen. Die Kindergeldkasse überweist dreimal 100 €.

Für alle Eltern, die monatlich Unterhalt für ihre Kinder überweisen, weil diese im Schwerpunkt vom anderen Elternteil betreut werden, stellt sich die Frage, ob auch sie von der Zahlung profitieren. Mit anderen Worten: Dürfen sie ihre Unterhaltzahlung kürzen und wenn ja, um wieviel? Der Gesetzgeber berechnet den Kindesunterhalt nach dem Existenzminimum, und praktisch ermitteln ihn die Gerichte nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhaltsanspruch ist eine Summe X. Der Zahlbetrag ermittelt sich, indem das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht wird. So profitieren beide Eltern vom Kindergeld. Mit diesem Gedanken kann man zu dem Ergebnis kommen, dass der Kinderbonus wie ein erhöhtes Kindergeld wirkt – und beide profitieren.

Konderbonus - Corona - Unterhalt
300 € Bonus – Relevanz beim Unterhalt?


Die Ausführungen im Eckpunktepapier sind dünn, deuten aber auf ein anderes Verständnis hin: Die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien sollen unterstützt werden (Ziffer 26). Die Betroffenheit dürfte auf die Elternteile bezogen sein, die verstärkt Betreuungsleistungen erbracht haben. Dies sind eben nicht Väter und Mütter, die Unterhalt in Geld leisten. Gesetzgeber und notfalls Gerichte werden hier für Klarheit sorgen.

Bei einer Betreuung im Wechselmodell, bei gleicher Betreuungsleistung, wird man hingegen in jedem Fall zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Geld beiden Eltern zusteht und nicht nur dem Kindergeldbezieher. Ob hier jeder 150 € bekommt oder – entsprechend der hochkomplexen Unterhalsberechnung im Wechselmodell – zunächst nur jeder 75 € bekommt und die weiteren 150 € nach den Einkommensverhältnissen aufgeteilt werden, wissen nur die Richter am Bundesgerichtshof. Klar ist allerdings schon jetzt, dass der Aufwand, das auszurechnen in keinem Verhältnis zur Summe steht, um die es geht. Eine Verständigung der Eltern ist hier der beste Weg.