Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die neue, ab dem 01.01.2013 geltende Unterhaltstabelle nebst Anmerkungen veröffentlicht, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsbeträge haben sich zwar nicht geändert, wohl aber die Selbstbehaltssätze, die dem Unterhaltsverpflichteten zustehen: