Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur verbesserten Anfechtung
Fernsehen, Internet und Presse: Am 9. April 2024 war es überall zu lesen: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der biologischen Väter. Die Regelungen im Familienrecht verstoßen gegen das Grundgesetz. Darum geht es: Der Gesetzgeber erlaubt eine Vaterschaft, wo der rechtliche Vater nicht zwangsläufig der biologische Vater ist. Dabei bleibt es. Der biologische Vater wird aber besser geschützt. So kann zukünftig kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen, wenn gerade ein Anerkennungsverfahren des biologischen Vaters läuft (sog. Anerkennungssperre).
Eine Anfechtung wird weiterhin ausgeschlossen, wenn zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Bindung besteht. Es soll jedoch zukünftig die widerlegbare Vermutung gelten, dass diese noch nicht entstanden ist. Wenn eine solche besteht, soll die Anfechtung unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl möglich sein, z.B. wenn mit dem leiblichen Vater eine sozial-familiäre Bindung bestand und diese ohne sein Verschulden weggefallen ist oder wenn sich der leibliche Vater ernsthaft um eine solche bemüht hat. Dies erfasst die Fälle, wo die Mutter den Vater vom Kind fernhält.
Das Bundesverfassungsgericht eröffnet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, zwei Väter gleichzeitig zu akzeptieren. In diese Richtung denkt die Bundesregierung aber nicht. Das Gesetz muss nun noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. In der Praxis wird es Fälle geben, in denen der biologische Vater seine rechtliche Vaterstellung nun durchsetzen kann. Ob er jedoch seine Vaterschaft im Alltäglichen leben kann, steht auf einem anderen Blatt, denn dafür muss er das gemeinsame Sorgerecht und Umgang mit dem Kind haben.
Der Entwurf ist hier zu finden.

