Vater werden nach dem Tod – oder alle Spuren vernichten: Zur Feststellung der Vaterschaft muss die Leiche notfalls exhumiert werden.

Ein Mann stirbt. Es gibt etwas zu erben. Das ist die Ausgangslage bei einem Fall, den der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen entschieden hat. Was dann kam, ist nicht alltäglich. Um den eigenen Anspruch auf den Erbteil oder den Pflichtteil durchzusetzen, bedarf es des Nachweises der genetischen Abstammung. Den kann sich eine immerhin 70jährige Frau nun besorgen. Ihr (mutmaßlicher) Vater war 2011 verstorben. Der Kontakt war zwar nicht der engste. Doch bei einem Treffen habe der Vater seine Vaterschaft nicht in Zweifel gezogen. Der verstorbene Mann hat außerdem einen Sohn. Dieser weigerte sich, erbrechtlich vermutlich beraten, mit eigenem DNA-Material, der (eventuellen) Halbschwester den Vaterschaftstest zu ermöglichen. Deshalb zog diese durch die Instanzen, um durch eine Exhumierung an DNA-Material zu gelangen. Der BGH hat nun die Exhumierung der Leiche angeordnet (Beschluss vom 29. Oktober 2014 – Az. XII ZB 20/14).Die obersten Richter führen aus, dass dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im Regelfall der Vorrang vor der Totenruhe einzuräumen ist.  Das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Kindes sei gegen das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen abzuwägen. Diese Abwägung gehe auch dann nicht zulasten des Kindes aus, wenn es vor allem finanzielle Interessen an der Feststellung der Abstammung hat.

Aus diesem Fall erwächst ein ganz praktischer Rat für Männer, die Kinder haben, deren Vaterschaft nicht festgestellt ist:  Wer die Schmälerung des Erbes durch solche Verwandte ausschließen möchte, sollte sich für eine Feuerbestattung entscheiden. Sie sorgt dafür, dass alle DNA-Spuren vernichtet werden. Die Urne bleibt in der Erde und das Vermögen bei denen, die es haben sollen.