Veranstaltungshinweis für den 5. November 2014, 18 h – Von der künstlichen Befruchtung bis zur Hilfe beim Sterben

Die Falkenseer Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth informiert zu Rechtsfragen am Anfang und am Ende des Lebens

Samenspenden, Eizellspenden und ausländische Leihmütter. Vieles ist medizinisch möglich und wird praktiziert, um den Kinderwunsch und damit den Beginn eines neuen Lebens wahr werden zu lassen. Auf der anderen Seite kann die moderne Gerätemedizin das Lebensende weit hinauszögern. Dies wirft Fragen auf, ob und wie ein Leben, das der Patient nicht mehr als lebenswert empfindet, vorzeitig beendet werden darf. Die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Agnes D. Wendelmuth erläutert für Laien verständlich, was heute am Anfang und am Ende des Lebens erlaubt und verboten ist, wer Vater und wer Mutter eines Kindes ist, an dessen Entstehung ein Dritter beteiligt war und auf welche Fragen die Gesetze noch keine passende Antwort haben. Auch der aktuelle Stand der Debatte im Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.

Die Veranstaltung findet im Kulturhaus Falkensee, Havelländer Weg 67, statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Beginn ist um 18 Uhr.

 

Internetseite Kulturhaus Falkensee: www.fv-kulturhaus-jrbecher.de