Eigentlich war die Sache klar: Der Bundesgerichtshof hatte schon vor Jahrzehnten entschieden, dass der Einsatz eines Polygraphen, des sog. Lügendetektors, unzulässig sei. Er hielt ihn ein „völlig ungeeignetes Beweismittel“.
Doch jetzt kommt aus Sachsen neue Bewegung in die Sache: Im Januar 2013 entzog das Familiengericht in Bautzen einer Mutter das Sorgerecht, nachdem sie wahrheitswidrig eine Vergewaltigung behauptet hatte. Die Eheleute hatten sich polygraphischen Untersuchungen unterzogen. Der Ehemann wurde hierdurch entlastet. Das Testergebnis der Ehefrau war nicht geeignet, den Verdacht der Lüge zu entkräften. Ähnlich entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Verfahren, in dem ein Vater die gemeinsame elterliche Sorge beantragt hatte. Er hatte sich vor dem Familiengericht Chemnitz von dem Verdacht entlastet, sein Kind sexuell missbraucht zu haben. In der Berufung der Mutter stellte das OLG fest, dass die Untersuchung mit einem Polygraphen im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren ein geeignetes Mittel sei, einen Unschuldigen zu entlasten. Ebenso entschied das Schöffengericht des Amtsgerichts Bautzen in einem Strafverfahren.
Damit haben mehrere Gerichte sowohl in Familien- als auch in Strafsachen den „Lügendetektortest“ zur Entlastung eines Beschuldigten als treffsicher und zuverlässig eingestuft. Noch fehlen einheitlichen Standards zur Durchführung und Auswertung der Testverfahren. Allerdings verfügen zu Unrecht – etwa des sexuellen Missbrauchs – Verdächtigte schon jetzt über ein weiteres Mittel, die Vorwürfe zu entkräften. Wer mit unzutreffenden Behauptungen versucht, Sorgerecht und Umgang zu verhindern, geht gleichzeitig ein gesteigertes Risiko ein, aufzufliegen.