Was macht eigentlich die Erbschaftssteuer? — Ein kurzes Update zur Reform

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2014 diskutiert die Politik über das neue Erbschaftsteuerrecht. Es geht um die Frage, inwieweit die Übertragung von Betriebsvermögen auch zukünftig steuerfrei erfolgen kann. Die bisherigen Regelungen haben die Verfassungsrichter als zu weitgehend verworfen.
Nachdem die ersten Reformvorschläge aus dem Haus von Finanzminister Schäuble durchaus noch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden, ist es in letzter Zeit ruhiger um das Thema geworden. Die Medien befassen sich vorwiegend mit den Themen Flüchtlinge und „Diesel-Gate“. Zwischenzeitlich hat das eigentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen. Der Bundesrat gab Ende September 2015 eine Stellungnahme ab. Im Bundestag fand zu diesem Zeitpunkt eine erste Debatte statt, an deren Ende das Parlament den Vorgang in den Finanzausschuss verwiesen hat. Dort werden die Regierungsparteien einen Kompromiss aushandeln.
In der Sache streitet man sich weiterhin um die Frage, wie weit die Verschonung vor allem sehr großer Betriebsvermögen aussehen soll. Die Bundesländer haben die Befürchtung, dass die geplanten Ausnahmen einer Prüfung durch Karlsruhe abermals nicht standhalten. Eine andere Ansicht vertritt die CSU. Ihr gehen die Ausnahmen nicht weit genug. Im Bundesrat konnte sie sich nicht durchsetzen. Im Bundestag hat sie bessere Chancen, doch die SPD steht den Verschonungen kritisch gegenüber. Es geht auch um die Grundsatzfrage, ob steuerfreies Erben gerecht ist, wo Arbeitseinkommen ganz selbstverständlich versteuert wird.
Dieses Jahr wird es entgegen den Planungen wohl keine Entscheidung mehr geben. Schon heute ist aber nicht ganz unwahrscheinlich, dass auch die jetzige Reform am Ende des Tages wieder bei den Karlsruher Richtern zur Überprüfung vorliegt.