Wendelmuth in den Fachanwaltsausschuss für Erbrecht berufen

In seiner Sitzung vom 1. Februar hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Brandenburg entschieden: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Agnes D. Wendelmuth wird in den Fachanwaltsausschuss für Erbrecht berufen. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Erbbrecht vorliegen. Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich.

Berufung Fachanwaltsausschuss