In der jüngsten Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts (Heft 5/2017) hat die Falkenseer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Agnes D. Wendelmuth einen Beitrag zum Schwerpunktthema „Pflege, Betreuung und Unterhalt“ veröffentlicht. Der Kurzaufsatz trägt den Titel „Die Grundzüge der Patientenverfügung – aber bitte konkret„. Er erläutert anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen, die nicht ständig mit dem Thema zu tun haben, die Struktur der gesetzlichen Vorschriften, die praktische Durchsetzung von Patientenverfügungen und erklärt den Kern der zwei grundlegenenden Entscheidungen des BGHs aus den Jahren 2016 und 2017.