Der Hund ist der beste Freund des Menschen und ein treuer Begleiter (wie viele andere Haustiere auch). Stirbt der Mensch, leidet das Haustier. Diese Trauer kann niemand vermeiden, doch sollte geregelt werden, wer sich um das Tier kümmert. Tiere sind zwar keine Sachen, doch werden sie im Ergebnis rechtlich so behandelt. Deshalb fallen Hund und Katze in die Erbmasse. Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen das Tier gemeinsam. Oftmals werden die Erben das Tier nicht nehmen wollen oder können. Dann ist der Weg ins Tierheim vorprogrammiert.
Die Lösung dafür, das Tier an die richtige Person zu bringen, ist die Regelung im Testament. Der Tierhalter kann darin einen Erben auswählen oder auch eine dritte Person. Rechtlich betrachtet handelt es sich dann um ein Vermächtnis. Der Erblasser kann auch dafür sorgen, dass genügend finanzielle Mittel für Futter und Tierarztkosten vorhanden sind. Hier gibt es unterschiedliche Gestaltungen: Die Erben können mit der Auflage belastet werden, für die Lebensdauer des Haustiers einen bestimmten Betrag zu zahlen. Oder die Person, die sich um das Tier kümmert, bekommt einen Geldbetrag zugewandt, mit der Auflage, diesen für das Tier zu verwenden. In jedem Fall ist es aber ratsam, im Vorfeld mit den Erben oder dem Dritten zu reden, denn niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Mancher wird ausschlagen, wenn neben dem Hund keine Werte übertragen werden.
Dringend abzuraten ist von einer testamentarischen Regelung, bei der das Tier als Erbe eingesetzt oder ihm ein Betrag zugewandt wird, damit es damit Futter kaufen (lassen) kann. Tiere können nämlich nicht erben. Denn erben können nur Menschen. Und Tiere sind und bleiben Sachen, auch wenn sie manchmal menschliche Züge zeigen.