Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 2: Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger — Die Fortsetzung des Überblicks zu den wichtigsten Justizberufen

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes und üben eine Tätigkeit aus, die denen der Richter ähnlich ist. Rechtspfleger treffen in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind hierbei unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.  Stellung und Aufgaben sind im Rechtspflegergesetz geregelt. Zu den Tätigkeitsbereichen gehört das Grundbuchrecht. Dort nehmen sie u.a. Eigentumsumschreibungen oder Eintragungen von Grundschulden vor.  Rechtspfleger führen das Handels- und das Vereinsregister. Sie übernehmen die Betreuung von Insolvenzverfahren, sobald sie einmal eröffnet sind. Zwangsversteigerungen von Grundstücken, bestimmte Nachlassangelegenheiten (z.B. Ausstellen von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge) und weite Gebiete im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht werden von Rechtspflegern erledigt. Außerdem entscheiden sie bei der Zwangsvollstreckung über Pfändung von Gehältern, Sparguthaben und anderen Vermögensgegenständen, die keine Sachen sind. Da die genannten Aufgaben und Verfahren bei den Amtsgerichten angesiedelt sind, sind hier die meisten Rechtspfleger tätig. Sie arbeiten aber auch in den anderen Gerichtsbarkeiten, z.B. am Arbeitsgericht, oder bei der Staatsanwaltschaft.

Wer Rechtspfleger werden möchte, braucht Abitur bzw. Fachhochschulreife und bewirbt sich beim Brandenburgischen Oberlandesgericht. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in ein 20-monatiges Fachhochschul-Studium an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Die weiteren 16 Monate sind Praxis bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Am Ende steht das Examen und bei Erfolg der akademische Grad „Diplom-Rechtspfleger(in)“.