Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 3: Justizfachangestellte — Die Fortsetzung der insgesamt fünfteiligen Serie zu den wichtigsten Justizberufen

Justizfachangestellte dürfen keine Angst vor Papier haben. Sie sorgen dafür, dass alle Verfahren bei Gericht organisatorisch richtig ablaufen. Sie begleiten diese von A bis Z. Außerdem sind sie wichtige Ansprechpartner und Auskunftsgeber. Ein Gerichtsverfahren beginnt mit einem Antrag oder einer Klage. Diese muss erfasst werden, genau wie alle Schriftstücke, die die Parteien dem Richter schicken. Die Zuordnung zur richtigen Akte, die Weiterleitung an die Gegenseite und die Umsetzung, dessen was Richter (und Rechtspfleger) anordnen, gehört zu den Aufgaben der Justizfachangestellten. Sie laden Parteien und Zeugen zu mündlichen Verhandlungen, verwalten die gerichtliche Zahlstelle und führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen (oder bringen die Diktate der Richter nach der Verhandlung aufs Papier). Sie berechnen Gerichtskosten, erteilen vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen und kümmern sich um Vergütungen von Zeugen und Sachverständigen. Wenn Rechtsanwälte oder sonstige Verfahrensbeteiligte Fragen zu einem Prozess haben, wenden sie sich an die zuständige Geschäftsstelle (auch als „Serviceeinheit“ bezeichnet), die sich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens richtet. Die Antworten erhalten sie dann meistens von Justizfachangestellten.

Justizfachangestellte(r) ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf, für den mindestens der mittlere Schulabschluss erforderlich ist. Ausgebildet wird im Land Brandenburg nur an den Amtsgerichten Brandenburg/Havel, Cottbus, Fürstenwalde und Neuruppin. Die zuständige Berufsschule ist ebenfalls in Brandenburg/Havel. Nach der Ausbildung besteht mehr Auswahl, denn Justizfachangestellte werden an jedem Gericht gebraucht.