Ganz streng genommen arbeiten Staatsanwälte und Amtsanwälte gar nicht bei Gericht, sondern gehen nur dorthin, wenn Sie vor Gericht einen Termin wahrnehmen und als Anwälte des Staates auftreten. Sie vertreten dann das Interesse des Staates, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Staatsanwaltschaften sind organisatorisch von den Gerichten unabhängig. Für das Havelland ist die Staatsanwaltschaft in Potsdam zuständig.
Staatsanwälte haben die gleiche Ausbildung wie Richter (siehe Teil 1 dieser Serie), d.h. es handelt sich um Juristen mit zwei Staatsexamen und überdurchschnittlichen Abschlüssen. Die Tätigkeit umfasst die Ermittlung von Verdächtigen (in Zusammenarbeit mit der Polizei – juristisch gesprochen sind Polizisten bei der Strafverfolgung „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“), die Anklage und nach der Verurteilung auch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung.
Die Tätigkeit der Amtsanwälte ist ganz ähnlich, allerdings kümmern sie sich eher um die „kleinen Fische“ und verhandeln Strafsachen vor den Amtsgerichten (dort beträgt die maximale Freiheitsstrafe vier Jahre). Den Staatsanwälten fehlt oft die Zeit, selbst zum Sitzungsdienst zu gehen. Amtsanwälte tragen wie Staatsanwälte eine Robe und sind deshalb optisch nicht zu unterscheiden.
Der normale Weg zum Amtsanwalt führt über die Ausbildung zum Rechtspfleger (siehe Teil 2 dieser Serie). Hieran schließt sich eine weitere 15monatige Ausbildung an, davon 4 Monate Theorie, die in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Am Ende der Ausbildung stehen auch hier eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Amtsanwälte sind Beamte des gehobenen Dienstes, wo sie recht hoch eingruppiert werden, um der Zusatzqualifikation Rechnung zu tragen.