Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 5: Justizwachmeisterinnen und Justizwachtmeister — Der letzte Teil widmet sich einer Berufsgruppe, die wenig Aufmerksamkeit bekommt und trotzdem unverzichtbar ist.

Justizwachtmeister sind an ihrer Uniform zu erkennen. Sie erinnern optisch an Polizisten und ein wichtiger Bereich ihrer Tätigkeit hängt eng damit zusammen. Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude. Je nach allgemeiner Sicherheitslage oder bei Verhandlungen mit besonderer Gefährdungslage kontrollieren sie die Besucher des Gerichtsgebäudes. Sie bewachen Untersuchungshäftlinge, während ihr Prozess stattfindet, und begleiten Personen, die zwangsweise vorgeführt werden.

Große Bedeutung hat auch die Verwaltungstätigkeit. Posteingänge werden den richtigen Abteilungen zugeordnet, Postausgänge werden auf die Bahn und Akten an die Stellen gebracht, die sie brauchen. Justizwachtmeister sind der erste Ansprechpartner für Besucher des Gerichts, sie geben Auskunft, weil sie wissen, was wo im Gericht passiert. Auch Anwälte greifen gerne auf diese Informationsquelle zurück. Außerdem kümmern sie sich um Anrufer, die keine Durchwahl haben, verwalten die Bibliothek und kümmern sich ums Büromaterial.

Justizwachtmeister ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Die Ausbildung und die Voraussetzungen für die Einstellung sind in den Bundesländern unterschiedlich.  In Brandenburg ist Voraussetzung, dass Bewerber mindestens einen Hauptschulabschluss und einen Berufsabschluss in einem Handwerksberuf haben. Wer sich erfolgreich bewirbt, absolviert einen Vorbereitungsdienst von sechs Monaten. Der vierwöchige Theorieteil findet in der Justizakademie in Königs Wusterhausen statt,  die weiteren Teile sind praktischer Natur. Die angehenden Justizwachtmeister lernen in einem Gefängnis, bei einer Staatsanwaltschaft und bei Gericht. Danach ist eine Verbeamtung möglich.