Familienrecht: Wie kann ich mich schnell scheiden lassen?

Eine recht ernüchternde Analyse – Teil 1 von 2

Nach der Trennung soll die schnelle Scheidung kommen. Die Gründe sind unterschiedlich: Das Kapitel „Ehe“ soll emotional abgeschlossen werden, wirtschaftliche Gründe oder auch der Wunsch, den neuen Partner zu heiraten, etwas weil ein Kind unterwegs ist, spielen eine Rolle. Wenn beide Ehegatten den Wunsch haben und man sich über finanzielle Dinge einig ist, steht der Scheidung eigentlich nichts im Wege, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Findet der Versorgungsausgleich (VA) statt, kann der Anwalt ca. 10 Monaten nach der Trennung die Scheidung einreichen. Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung ist bei jedem Anwalt gleich teuer – billige „Online-Scheidungen“ gibt es nicht.

Manchmal dauert es, bis die Scheidung durch ist // Bild von Nile auf Pixabay

Wie schnell es dann zur Scheidung kommt, hängt maßgeblich von den Versorgungsträgern ab. Deutsche Rentenversicherung und Co. müssen Auskunft zu den Ansprüchen erteilen, die jeder Ehegatte während der Ehe aufgebaut hat. Das kann mehrere Monate dauern. Da der Rentenverlauf nicht nur für die Zeit der Ehe geklärt wird, sondern für das ganze Leben, kommt es hier manchmal zu weiteren Verzögerungen. Ein halbes Jahr geht schnell ins Land. Oft unerträglich lang dauern die Pensionsauskünfte für Landesbeamte in Berlin.

Liegen alle Auskünfte zum VA vor, terminieren die Gerichte zügig. Sind beide Seiten anwaltlich vertreten, kann der Richter oft im Termin die Scheidung mit Rechtskraft aussprechen.

Noch schneller geht es, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird – bei kurzer Ehe oder wenn sich die Ehegatten auf den Verzicht verständigen. Ist das sinnvoll? Freiwillige Renteneinbußen müssen gut überlegt sein.

Wollen beide die Scheidung, können die beiden (!) Ehegatten einen Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleichs stellen. Dann muss das Familiengericht nicht mehr auf die Rentenversicherung warten. Der zweite Teil folgt in Kürze.