Nur kleinere Änderungen im Detail
Die Familiensenate des OLG Brandenburg haben ihre Leitlinien für das Jahr 2022 vorgelegt. Mit dieser konkretisieren sie ihr Verständnis der Düssldorfer Tabelle. Diese hatte wenig Änderungen bei den Unterhaltssätzen mit sich gebracht. Erwähnenswert ist lediglich die Verlängerung der Tabelle als solcher auf nun 15 Einkommensgruppen. Details finden sich in unserem Artikel zur Düsseldorfer Tabelle 2022
Wie üblich sind die Werte der Düsseldorfer Tabelle übernommen. Änderungen gibt es nur in kleinen Details. So haben die Senate ihren Streit, wie der Erwerbstätigenbonus beim Ehegattenunterhalt zu berechnen ist beigelegt. Es gilt nun auch in Brandenburg die 1/10 Regelung, die bisalng nur vom 3. Familiensenat (zuständig u.a. für Potsdam) angewendet wurde. Die 1/7 Regelung ist Geschichte.
Bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung bleibt es beim Bedarf von 860 €, wie es auch die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Darin enthalten sind nun 375 € Wohnkosten (Wert bisher 350 €). Dies stellt eine Anpassung an die Düsseldorfer Tabelle dar.
Die Leitlinien sind hier abrufbar