Wenn es um Kindesunterhalt geht, ist auch meistens von der „Düsseldorfer Tabelle“ die Rede. Doch was dahinter steckt, wissen nur die Wenigsten. Die Tabelle ist kein Gesetz und deshalb rechtlich nicht verbindlich. Die faktische Verbindlichkeit ist hingegen umso größer. Vor mehr als fünfzig Jahren haben sich die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, die Höhe des Kindesunterhalts zu standardisieren. Sie ermittelten, welchen Bedarf ein Kind im jeweiligen Alter hat und bestimmten unter Berücksichtigung des Einkommens des Zahlungspflichtigen den Anspruch auf Barunterhalt.
Von Düsseldorf aus startete die Tabelle des OLGs ihren Siegeszug. Heute wird sie von allen Gerichten bei der Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt. Die verschiedenen Oberlandesgerichte ergänzen sie lediglich mit eigenen Leitlinien.
Die Düsseldorfer Tabelle hat seit Anfang August 2015 eine neue Fassung, mit der der Unterhaltsanspruch erstmals seit 2010 nach oben angepasst wurde. Auslöser hierzu war die Erhöhung des Kinderfreibetrags im Einkommenssteuergesetz. Der Mindestunterhalt beträgt nun in der ersten Altersstufe (bis zum sechsten Geburtstag) 328,00 € (vorher 317,00 €). In Altersstufe 2 (bis zum 12. Geburtstag) steigt er von 364,00 € auf 376,00 €, in der dritten Stufe (bis zur Volljährigkeit) von 426,00 € auf 440,00 €, bei erwachsenen Kindern von 488,00 € auf 504,00 €. Das Kindergeld wird auf diesen Betrag zur Hälfte (bei Minderjährigen) bzw. vollständig (bei Volljährigen) angerechnet.
Die rückwirkende Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2015 kommt aufgrund gesetzlicher Regelung den Unterhaltszahlern in 2015 nicht zugute. Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird es zum 1. Januar 2016 geben, denn dann steigen die Kinderfreibeträge bei der Einkommenssteuer erneut an. Das OLG Düsseldorf hat die Überarbeitung bereits angekündigt.
Aktuelles
Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, Aktuelles aus unserer Kanzlei und Veranstaltungshinweise.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (Teil 2 von 2) — Welches Erbrecht gilt für wen? Und kann ich das selbst beeinflussen?
Die Europäische Erbrechtsverordnung setzt auf die Nachlasseinheit: In den Mitgliedstaaten (außer Großbritannien, Irland und Dänemark sind alle dabei) richtet sich das Erbrecht nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn er kein Testament hat. Hat er ein Testament, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Errichtung an. So können Rentner, die den Ruhestand auf Mallorca genießen, plötzlich spanischem Erbrecht unterliegen. Bislang war die Staatsangehörigkeit relevant und der Ort, an dem sich das vererbte Vermögen befand.
Der Erblasser kann jedoch bestimmen, dass er nach seinem Heimatrecht beerbt werden will. Die Wahl sollte ausdrücklich erfolgen, indem Sie eine entsprechende Klausel ins Testament bzw. in den Erbvertrag aufnehmen. Dies vermeidet Streitigkeiten über das geltende Recht Wenn die Rechtswahl fehlt, wird das Testament interpretiert. Dies geschieht dann, bezogen auf unser Beispiel, nach spanischem Recht. Eine Rechtswahl ist zum Beispiel bei einem gemeinschaftlichen Testament unumgänglich, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in einem Mitgliedstaat liegt, der gemeinschaftliche Testamente (Hauptfall: Berliner Testament) nicht anerkennt – wie z.B. Spanien, Frankreich und Italien.
Neu ist auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Damit setzt der europäische Gesetzgeber einen Meilenstein in der Rechtsentwicklung. Es stellt eine Alternative zum deutschen Erbschein dar, mit dem Erben Ihre Legitimation nachweisen. Das Europäische Nachlasszeugnis können, anders als den deutschen Erbschein, auch Vermächtnisnehmer bekommen, um die Berechtigung an einzelnen Nachlassgegenständen nachzuweisen. Die Wirkung des neuen Nachlasszeugnisses ist auf sechs Monate befristet, eine Verlängerung ist jedoch möglich.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (Teil 1 von 2) — Neue Regelungen für Todesfälle seit dem 17. August 2015
Europa hat 27 Staaten und 27 Erbrechte. Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt nun für die meisten Mitgliedsstaaten der EU, wie welches Recht bei Nachlassvermögen im EU-Ausland angewendet wird. Außerdem soll durch gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der Justizbehörden die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland vereinfacht werden.
Die Europäische Erbrechtsverordnung gibt es zwar schon seit August 2012. Sie hat aber bisher kaum interessiert, weil sie erst nach einer 3-jährigen Übergangszeit verbindlich wurde. Sie ist anwendbar auf Todesfälle, die seit dem 17. August 2015, 0 Uhr, eintreten.
Die Verordnung gilt für die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“. Der europäische Gesetzgeber meint damit alle zivilrechtlichen Aspekte des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten im Todesfall. Mit anderen Worten: Sowohl Testamente und Erbverträge sind erfasst als auch Fälle, in denen die gesetzliche Erbfolge gilt.
Ist der Anwendungsbereich eröffnet, werden ganz unterschiedliche Bereiche dem Erbrecht eines Staates zugeordnet: Dazu gehören z.B. die Bestimmung der Nachlassberechtigten, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und das Pflichtteilsrecht. Nicht erfasst werden hingegen unter anderem unentgeltliche Zuwendungen wie Lebensversicherungen und Sparbücher zugunsten Dritter auf den Todesfall. Auch das eheliche Güterrecht, das einen Zugewinn im Todesfall vorsieht, liegt außerhalb des Anwendungsbereichs.
Kommende Woche erfahren Sie, wann Sie dem deutschen Erbrecht unterliegen und wann nicht. Und warum gerade Senioren im Süden ihren Nachlass regeln sollten.
Relaunch der Homepage
Seit heute ist der neue Internetauftritt von wendelmuth Rechtsanwälte online. Mehr Informationen zum Angebot, eine optimierte mobile Darstellung und außerdem einige Seiten auf spanisch und englisch. Der Blog sollte nun auch wieder einwandfrei funktionieren. Für die Darstellungsprobleme der Vergangenheit bei den Umlauten bitten wir um Entschuldigung. Wir wünschen viel Spaß und empfehlen, unsere Facebook-Seite zu liken, damit Sie keinen neuen Eintrag verpassen.
Der Ernst des Lebens beginnt erneut – wendelmuth begrüßt Auszubildende

Pressemitteilung
Falkensee, den 17.08.2015
Der Ernst des Lebens beginnt erneut Fachkanzlei wendelmuth begrüßt Auszubildende
Heute startet Nina Winzler ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei wendelmuth Rechtsanwälte. Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth begrüßt sie mit einer großen Schultüte. „Da sind natürlich auch Süßigkeiten drin, aber vor allem Gesetzestexte, die Nina für die Berufsschule braucht“, erklärt die Falkenseer Anwältin. Nina ist die erste Auszubildende in der Kanzlei. „Natürlich müssen mein Team und ich zunächst Zeit und wahrscheinlich auch Nerven investieren“, ist sich Wendelmuth bewusst, „aber wer nicht ausbildet, darf sich später auch nicht über den Fachkräftemangel beschweren.“
Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 5: Justizwachmeisterinnen und Justizwachtmeister — Der letzte Teil widmet sich einer Berufsgruppe, die wenig Aufmerksamkeit bekommt und trotzdem unverzichtbar ist.
Justizwachtmeister sind an ihrer Uniform zu erkennen. Sie erinnern optisch an Polizisten und ein wichtiger Bereich ihrer Tätigkeit hängt eng damit zusammen. Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude. Je nach allgemeiner Sicherheitslage oder bei Verhandlungen mit besonderer Gefährdungslage kontrollieren sie die Besucher des Gerichtsgebäudes. Sie bewachen Untersuchungshäftlinge, während ihr Prozess stattfindet, und begleiten Personen, die zwangsweise vorgeführt werden.
Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 4: Staatsanwälte und Amtsanwälte – Der vorletzte Teil der Serie betrifft Strafprozess und Ordnungswidrigkeiten
Ganz streng genommen arbeiten Staatsanwälte und Amtsanwälte gar nicht bei Gericht, sondern gehen nur dorthin, wenn Sie vor Gericht einen Termin wahrnehmen und als Anwälte des Staates auftreten. Sie vertreten dann das Interesse des Staates, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Staatsanwaltschaften sind organisatorisch von den Gerichten unabhängig. Für das Havelland ist die Staatsanwaltschaft in Potsdam zuständig.
Staatsanwälte haben die gleiche Ausbildung wie Richter (siehe Teil 1 dieser Serie), d.h. es handelt sich um Juristen mit zwei Staatsexamen und überdurchschnittlichen Abschlüssen. Die Tätigkeit umfasst die Ermittlung von Verdächtigen (in Zusammenarbeit mit der Polizei – juristisch gesprochen sind Polizisten bei der Strafverfolgung „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“), die Anklage und nach der Verurteilung auch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung.
Die Tätigkeit der Amtsanwälte ist ganz ähnlich, allerdings kümmern sie sich eher um die „kleinen Fische“ und verhandeln Strafsachen vor den Amtsgerichten (dort beträgt die maximale Freiheitsstrafe vier Jahre). Den Staatsanwälten fehlt oft die Zeit, selbst zum Sitzungsdienst zu gehen. Amtsanwälte tragen wie Staatsanwälte eine Robe und sind deshalb optisch nicht zu unterscheiden.
Der normale Weg zum Amtsanwalt führt über die Ausbildung zum Rechtspfleger (siehe Teil 2 dieser Serie). Hieran schließt sich eine weitere 15monatige Ausbildung an, davon 4 Monate Theorie, die in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Am Ende der Ausbildung stehen auch hier eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Amtsanwälte sind Beamte des gehobenen Dienstes, wo sie recht hoch eingruppiert werden, um der Zusatzqualifikation Rechnung zu tragen.
Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 3: Justizfachangestellte — Die Fortsetzung der insgesamt fünfteiligen Serie zu den wichtigsten Justizberufen
Justizfachangestellte dürfen keine Angst vor Papier haben. Sie sorgen dafür, dass alle Verfahren bei Gericht organisatorisch richtig ablaufen. Sie begleiten diese von A bis Z. Außerdem sind sie wichtige Ansprechpartner und Auskunftsgeber. Ein Gerichtsverfahren beginnt mit einem Antrag oder einer Klage. Diese muss erfasst werden, genau wie alle Schriftstücke, die die Parteien dem Richter schicken. Die Zuordnung zur richtigen Akte, die Weiterleitung an die Gegenseite und die Umsetzung, dessen was Richter (und Rechtspfleger) anordnen, gehört zu den Aufgaben der Justizfachangestellten. Sie laden Parteien und Zeugen zu mündlichen Verhandlungen, verwalten die gerichtliche Zahlstelle und führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen (oder bringen die Diktate der Richter nach der Verhandlung aufs Papier). Sie berechnen Gerichtskosten, erteilen vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen und kümmern sich um Vergütungen von Zeugen und Sachverständigen. Wenn Rechtsanwälte oder sonstige Verfahrensbeteiligte Fragen zu einem Prozess haben, wenden sie sich an die zuständige Geschäftsstelle (auch als „Serviceeinheit“ bezeichnet), die sich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens richtet. Die Antworten erhalten sie dann meistens von Justizfachangestellten.
Justizfachangestellte(r) ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf, für den mindestens der mittlere Schulabschluss erforderlich ist. Ausgebildet wird im Land Brandenburg nur an den Amtsgerichten Brandenburg/Havel, Cottbus, Fürstenwalde und Neuruppin. Die zuständige Berufsschule ist ebenfalls in Brandenburg/Havel. Nach der Ausbildung besteht mehr Auswahl, denn Justizfachangestellte werden an jedem Gericht gebraucht.
Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 2: Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger — Die Fortsetzung des Überblicks zu den wichtigsten Justizberufen
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes und üben eine Tätigkeit aus, die denen der Richter ähnlich ist. Rechtspfleger treffen in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind hierbei unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Stellung und Aufgaben sind im Rechtspflegergesetz geregelt. Zu den Tätigkeitsbereichen gehört das Grundbuchrecht. Dort nehmen sie u.a. Eigentumsumschreibungen oder Eintragungen von Grundschulden vor. Rechtspfleger führen das Handels- und das Vereinsregister. Sie übernehmen die Betreuung von Insolvenzverfahren, sobald sie einmal eröffnet sind. Zwangsversteigerungen von Grundstücken, bestimmte Nachlassangelegenheiten (z.B. Ausstellen von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge) und weite Gebiete im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht werden von Rechtspflegern erledigt. Außerdem entscheiden sie bei der Zwangsvollstreckung über Pfändung von Gehältern, Sparguthaben und anderen Vermögensgegenständen, die keine Sachen sind. Da die genannten Aufgaben und Verfahren bei den Amtsgerichten angesiedelt sind, sind hier die meisten Rechtspfleger tätig. Sie arbeiten aber auch in den anderen Gerichtsbarkeiten, z.B. am Arbeitsgericht, oder bei der Staatsanwaltschaft.
Wer Rechtspfleger werden möchte, braucht Abitur bzw. Fachhochschulreife und bewirbt sich beim Brandenburgischen Oberlandesgericht. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in ein 20-monatiges Fachhochschul-Studium an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Die weiteren 16 Monate sind Praxis bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Am Ende steht das Examen und bei Erfolg der akademische Grad „Diplom-Rechtspfleger(in)“.
Neue Serie: Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 1: Richter und Richterinnen — Eine Überblick zu Tätigkeiten und Ausbildung die wichtigsten Justizberufe
Am Gericht arbeiten Richter. Das weiß ein jeder. Doch alleine könnten sie den Gerichtsalltag nicht bewältigen. Dafür bedarf es der Unterstützung ganz unterschiedlicher Berufsgruppen. Am Amtsgericht Nauen, das auch für Falkensee zuständig ist, arbeiten rund 60 Personen, davon 11 Richter. Mit Ihnen wollen wir unsere Serie beginnen, denn sie üben die Kernaufgabe des Gerichts aus. Sie treffen Entscheidungen und sprechen Recht. Auch die Spitze der internen Organisation der Gerichte liegt in der Hand der Richter. Richter studieren zunächst Jura und legen das erste Staatsexamen ab. Bis dahin vergehen ca. 5 Jahre. Danach folgt das Referendariat, das eine Dauer von zwei Jahren hat. Wer diese Ausbildung hinter sich hat, ist Volljurist und hat die Befähigung zum Richteramt. Das heißt aber noch lange nicht, dass jeder Volljurist auch Richter werden kann. Die Hürden sind hoch. Nur das beste Viertel (entscheidend sind die Noten in den beiden Staatsexamen) hat überhaupt Chancen auf eine Anstellung als Richter.
Wer als Richter anfängt, kann sich nicht aussuchen, welche Fälle er bearbeitet. Richter mit Interesse am Baurecht können sich im Jugendstrafrecht wiederfinden – und umgekehrt. Nach einigen Jahren erhält der Richter eine feste Stelle an einem festen Gericht, bei der er ein Mitspracherecht hat. Richter sind keine Beamten, werden aber in vielerlei Hinsicht vergleichbar behandelt. Das Besondere ist die richterliche Unabhängigkeit, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Dies gibt den Richtern große Freiheiten (sie dürfen z.B. auch mal einen Tag zu Hause bleiben). Gleichzeitig tragen sie eine große Verantwortung, denn oft sind ihre Entscheidungen endgültig und können mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden.
