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wendelmuth Rechtsanwälte ist „die“ Fachkanzlei für Erbrecht und Familienrecht in Falkensee.

Wir suchen ab sofort oder später

eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) (m/w)

für unser Büro direkt am Bahnhof in Falkensee.

Eingang zum Arbeitsplatz
Der Eingang zu Ihrem neuen Arbeitsplatz

Sie haben schon einmal mit RA Micro gearbeitet und Zwangsvollstreckung ist für Sie kein Fremdwort. Schön, aber keine Bedingung ist, wenn Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit Erfahrung mit familienrechtlichen Mandaten gesammelt haben.

Sie verfügen über ein freundliches und gepflegtes Auftreten, denken mit und arbeiten selbstständig und behalten auch in stressigen Situationen den Überblick.

Wir bitten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz im Herzen von Falkensee (direkt am Bahnhof . 15 min. bis Zoo), ein nettes Team, ein faires Gehalt, die Möglichkeit zur und Wunsch nach Fortbildung auf Kanzleikosten und eine gute Work-Life-Balance.

Wir bieten Ihnen ein faires Einkommen (2.200 – 2.500 € bei 40 h), regelmäßige Fortbildungen, ein gutes Betriebsklima und einen modernen Arbeitsplatz. Die übervollen Pendlerzüge nach Berlin fahren ab sofort ohne Sie. Über einen Parkplatz in der Tiefgarage können wir uns unterhalten.

Informationen zu unserer Kanzlei finden Sie unter www.wendelmuth.net. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Nennung Ihres Gehaltswunsches und der wöchentlichen Arbeitszeit schicken Sie bitte an bewerbung@wendelmuth.net. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen RA Dr. Christoph Schäfer unter 03322-4256020 gerne zur Verfügung.

Kindesunterhalt: Über die Düsseldorfer Tabelle…

… und eine günstige Entwicklung für Eigenheimbesitzer

Wer die Kinder nicht bei sich hat oder getrennt lebt, muss meistens Unterhalt bezahlen. Viel mehr lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Alle anderen Unterhaltsregeln haben die Gerichte erarbeitet.

2020: Veränderungen im Detail

Das wichtigste Hilfsmittel ist die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“, entwickelt vom Oberlandesgericht Düsseldorf, die als Grundlage für die Unterhaltsberechnung gilt. Doch Vorsicht! Wer einfach nur sein Nettoeinkommen nimmt und den Zahlbetrag je nach Alter des Kindes abliest, kommt mit größter Wahrscheinlichkeit zum falschen Ergebnis. Das dortige unterhaltsrechtliche Nettoeinkommen kann weit entfernt sein vom Betrag, den der Arbeitgeber auszahlt. Zu Beginn des Jahres 2020 ist die Düsseldorfer Tabelle in einer neuen Fassung erschienen. Der Kindesunterhalt steigt leicht und die Freibeträge, bis zu denen kein Unterhalt zu zahlen ist, haben die Richter gleichfalls nach oben angpasst. Der Selbstbehalt beträgt nun 1.160 €, zuvor waren es 80 € weniger.

Konkretisiert werden die Düsseldorfer Tabelle durch Leitlinien, die jedes Oberlandesgericht OLG) in Deutschland herausgibt. Darin erklären die Richter, wie sie das Unterhaltsrecht in ihrem Bereich verstanden wissen wollen. Das Brandenburgische OLG hat in seinen Leitlinein eine Neuregelung aufgenommen, die hohe praktische Relevanz hat, basierend auf einer nicht eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof.

Wer ein Eigenheim bewohnt, muss sich die ersparte Miete anrechnen lassen. Der Geldbetrag, der für Unterhaltszahlungen zur Verfügung steht, erhöht sich deshalb. Wenn aber die Immobilie finanziert ist, stehen der ersparten Miete die Raten an die Bank gegenüber. Das OLG lässt nun die Verrechnung von ersparter Miete und Raten zu. Bislang wurden oftmals nur die Zinszahlungen akzeptiert. Die Tilgungen wurden als zusätzlicher Teil der Alterversorgung eingeordnet, die gemeinsam mit anderer Vorsorge nicht mehr als 4 % der Einkünfte ausmachen durften. Auch eine Anrechnung auf zusätzliche Altersvorsorge gibt es nicht mehr. Diese kann der Unterhaltspflichtige zusätzlich geltend machen. Deshalb kann dieses Verständnis im Einzelfall mehrere hundert Euro Unterhalt vermeiden.

Die Düsseldorfer Tabelle 2020 zum Download finden Sie hier. Die Leitlinien für Brandenburg hier.

Scheidung: Was kann man regeln? Was regelt das Gericht?

Die meisten Themen interessieren den Richter nicht von alleine

Eheleute trennen sich und mindestens einer will die Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt der Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag. Dann kann es schnell gehen (Amtsgericht Nauen, u.a. für Falkensee zuständig) oder länger dauern (viele andere Gerichte). Im Verfahren geht es nur um die Scheidung als solche und den Versorgungsausgleich, d.h. den Ausgleich der Rentenanrechte („von Amts wegen“). Die übrigen Themen (Hausrat, Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung, nachehelicher Unterhalt) lässt das Gericht links liegen, wenn nicht ein Ehegatte das Gericht auffordert, Regelungen zu erlassen. Soweit sich die Ehegatten einigen können, sparen sie Zeit und schonen die Nerven. Oftmals gelingt die Einigung, wenn Anwälte mitwirken, auch um die Angelegenheit zu „entemotionalisieren“.Familienrecht - Gesetze

Vielfach bietet es sich an, ein Gesamtpaket zu schnüren, d.h. eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, in der alle offenen Punkte geregelt werden. Wenn die Inhalte verhandelt sind, wird der Vertrag beim Notar beurkundet. Hier können die Ehegatten auch eine Regelung zum Versorgungsausgleich treffen, die das Gericht allerdings auf die rechtliche Wirksamkeit hin überprüft, d.h. ein Ehegatte darf nicht sichtbar benachteiligt werden.

Gibt es gemeinsame Kinder, gilt: Solange die Eltern sich einig sind, interessiert sich das Gericht nicht für die Frage, wer wieviel Kindesunterhalt zahlt und bei wem das Kind lebt und wie oft das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Das Gericht wird allerdings von sich aus aktiv, wenn es den Eindruck hat, dass das Kindeswohl gefährdet ist, z.B. weil es einen Hinweis vom Jugendamt bekommt, das z.B. oftmals unterstützt, wenn es um Fragen des Kindesunterhalts geht.

Ein Fernsehteam bei wendelmuth Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Wendelmuth bald bei RTL Punkt 12

Heute hat ein Kamerateam wendelmuth Rechtsanwälte besucht. Gedreht wird ein Beitrag zum Familienrecht, in dem Agnes D. Wendelmuth als Expertin auftritt.

Hier einige Impressionen:

Ein Fersehteam bei wendelmuth

Ein Fersehteam bei wendelmuth Ein Fersehteam bei wendelmuth Ein Fersehteam bei wendelmuth

Die drei wirklich häufigsten Irrtümer im Familien- und Erbrecht

Mindestens einmal pro Woche kommen bei uns die drei folgenden Punkte in Beratungen zur Sprache – und wir treffen auf Mandanten, die fest überzeugt sind, dass die Rechtslage so ist, wie sie tatsächlich nicht ist. Das muss niemanden peinlich sein, denn Sie sind mit ihrer Fehlvorstellung nicht allein – im Gegenteil!

Verwirrende Irrtümer // (c) Thommy Weiss – pixelio.de

Irrtum 1: „Ich hafte für die Schulden des Ehepartners“ – Stimmt lediglich bei kleineren Geschäften des täglichen Lebens. Ansonsten ist jeder für sich allein verantwortlich. Eine Mithaftung gibt es nur, wenn man sich selbst verpflichtet, d.h. zum Beispiel den Kreditvertrag mitunterschreibt.

Irrtum 2: „Mein Kind kann seinen Pflichtteil jederzeit verlangen“ – Stimmt nie. Einen Pflichtteil gibt es immer erst, wenn der Erblasser tot ist. Möglich ist eine vertragliche Vereinbarung, dass der Pflichtteil schon zu Lebzeiten ausgezahlt wird und das Kind dafür ein Pflichtteilsverzicht erklärt. Das müssen aber Eltern und Kinder wollen.

Irrtum 3: „Man kann sich bei der Scheidung einen Anwalt teilen“ – Stimmt nie. Ein Anwalt darf immer nur einen Ehegatten vertreten und nimmt nur dessen Interessen wahr. Tatsächlich braucht es aber nur einen Anwalt, um den Scheidungsantrag bei Gericht zu stellen. Für die Zustimmung zur Scheidung kann der nicht vertretene Ehegatte auf einen eigenen Anwalt verzichten. Übrigens: Auch wenn sich ein Ehegatte verpflichtet, die Hälfte der Anwaltskosten des anderen zu tragen, bleibt es dabei, dass der Anwalt nur seinem Mandanten verpflichtet ist. Deshalb will diese Zusage gut überlegt sein.

Zum vierten Mal: Wendelmuth zählt zu den Top-Anwälten

Die Focus Anwaltsliste 2018 weist Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth wieder als deutsche Top-Anwältin aus – und zwar sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht.

Wieder drin in der Bestenliste

Steuern sparen bei der Trennung

Finanzamt lässt Ehegattenregelungen fortgelten

Trotz aller Forderungen nach Gleichberechtigung im Allgemeinen und gleicher Bezahlung im Besonderen gilt in vielen Beziehungen immer noch die Regel: Der Mann arbeitet mehr und verdient mehr. Die Frau arbeitet weniger oder gar nicht und hat entsprechend geringere Einkünfte. Diese Konstellation belohnt der Staat durch das Ehegattensplitting (und zwar auch dann, wenn keine Kinder (mehr) da sind, die das Kürzertreten der Frau erfordern/rechtfertigen).

Zusammen „steuern“ // (c) wolfgang teuber – pixelio.de

Damit die Eheleute nicht bis zur Steuererklärung warten müssen, um vom Splitting zu profitieren, können sie Lohnsteuerklassen wählen, die den Splittingvorteil monatlich in die Haushaltskasse bringen. In der obigen Konstellation ist die Kombination III / V beliebt.

Leben die Ehegatten allerdings dauerhaft getrennt, ist die gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich. Damit entfällt auch der Vorteil des Ehegattensplittings. Allerdings können die Ehegatten von den günstigen Steuerklassen noch bis zum Ende Kalenderjahres profitieren, in dem sie sich getrennt haben. Steuerlich ist es deshalb zu empfehlen, sich am Jahresanfang zu trennen.

Doch warum sollte die Frau nach der Trennung in Steuerklasse V bleiben? Der Grund ist der höhere Unterhaltsanspruch: Hat der Mann mehr netto, steigt der Trennungs- und der Kindesunterhalt.  Vor weiteren Nachteilen ist sie dadurch geschützt, dass der Mann im Rahmen der Steuererklärung eine Zusammenveranlagung nur gegen Ausgleich aller finanziellen Nachteile verlangen kann, die mit der gemeinsamen Steuererklärung einhergehen. Wenn die Frau auf stur stellt, kann die Zustimmung gerichtlich durchgesetzt werden.

Sind die Rollen anders verteilt und verdient die Frau besser, gilt das Gleiche – nur umgekehrt.

Etwas anderes ist das sog. Realsplitting bei dauerhafter Trennung oder Scheidung. Hier findet keine Zusammenveranlagung statt, sondern Unterhalt kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Doch auch hier gilt: Nachteile sind dem anderen Ehegatten auszugleichen. Ob das Realsplitting sinnvoll ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Aufwand lohnt den Ertrag häufig nicht. Steuerberater schlagen diesen Weg dennoch sehr häufig vor.

 

Frauenhaus – kein Herz für Väter

Die Schutzeinrichtung „Frauenhaus“ als rechtsfreier Raum

Frauen, die Gewalt erfahren, haben die Chance mit ihren Kindern im Frauenhaus Schutz zu finden. Die Standorte der Häuser sind geheim, damit die Männer den Frauen nicht auflauern können. Soweit ist das gut und vernünftig.

Das Frauenhaus bricht Väterherzen // (c) Rike – pixelio.de

Doch es gibt Fälle, aktuell hat wendelmuth einen Fall aus Süddeutschland, in denen das Frauenhaus ein Umgangsrecht des Vaters vorsätzlich vereitelt – und das Familiengericht schaut zu. Wie kann das sein? Das Frauenhaus verlangt, dass die Frauen den Umgang mit dem Vater einfach nicht mehr ausüben. Wer sich nicht an die Regel hält, muss die Einrichtung verlassen. Im konkreten Fall gab es nur die Behauptung von Gewalt gegen die Frau, aber keinen objektiven Anhaltspunkt. Das Verhältnis der Kinder zum Vater ist gut. Vor Gericht hatte man sich auf einen Umgangsmodus geeinigt. Im Gegenzug hatte der Vater sein Einverständnis erklärt, dass die Kinder bei der Mutter leben. Fünf Tage später taucht die Frau ab. Der Vater hat seine Kinder seit mehr als zwei Monaten nicht gesehen – trotz Umgangsvereinbarung mit dem Segen des Gerichts.

Bei Vereitelung des Umgangsrechts gibt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen. Dies hat das Gericht abgelehnt, weil die Frau nicht schuld sei, dass der Umgang nicht stattfinde. Mit anderen Worten: Die Frau einigt sich auf ein Umgangsrecht des Vaters und kann ihm mit dem Gang ins Frauenhaus die Kinder dennoch entziehen. Sie unterwirft sich freiwillig den dortigen Regelungen – und der Kontaktabbruch ist dennoch nicht ihre Schuld. Gut gemeinter Schutz führt dazu, dass der Rechtsstaat ausgehebelt wird. Ein Vater, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hat vor Gericht ein Umgangsrecht bekommen – und bei der Durchsetzung lässt ihn die Justiz im Regen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Oberlandesgericht in der Beschwerde dem Vater zu seinem Recht verhilft.

„Bonjour Falkensee!“

Rechtsanwältin Wendelmuth (re.) mit Orlane Legrand

Französische Studentin macht Praktikum in Falkensee – Europa fördern

Sie kommt aus Sales, einer kleinen Stadt in der französischen Region Rhône-Alpes, nicht weit weg von der Grenze zur Schweiz. Orlane Legrand, so heißt die 20jährige Studentin, die an der Universität Grenoble Jura und Sprachen studiert und einen Doppelabschluss anstrebt. Den August nutzt sie, um eine deutsche Anwaltskanzlei kennenzulernen. Sie hat sich für wendelmuth Rechtsanwälte entschieden.

Ihr besonderes Interesse gilt dem Familienrecht. Durch eine Internetrecherche ist sie auf wendelmuth Rechtsanwälte aufmerksam geworden. „Ich habe eine Bewerbung per Mail geschickt und bekam einen Anruf. Ganz unkompliziert hatte ich meinen Praktikumsplatz“, berichtet die junge Französin, die in der Schule zehn Jahre Deutsch gelernt hat, nun aber mit dem „Jura-Sprech“ vor großen Herausforderungen steht. Die Praktikantin nimmt an Gerichtsterminen und Mandantenbesprechungen teil, liest Akten und unterstützt das Sekretariat. „Eigentlich war ich auf der Suche nach einer Kanzlei in Berlin, wo ich auch wohne. Falkensee sagte mir nichts“, gibt die Studentin ehrlich zu, „aber die Anbindung mit dem Zug ist gut und Falkensee hat eine angenehme Atmosphäre. Und vor allem hat mich die Fachkanzlei wendelmuth schon im Internet überzeugt.“

„Die Zeiten sind weniger ruhig als früher. Deshalb ist es mir wichtig, die europäische Idee ganz praktisch zu fördern“, erklärt die Falkenseer Anwältin Agnes D. Wendelmuth ihr Engagement, „nicht nur die Regierungen müssen zusammenarbeiten. Auch die Menschen müssen die Chance haben, persönliche Erfahrungen zu sammeln.“

Scheidung: Was ist der Versorgungsausgleich?

Die Nachwirkungen der Ehe im Rentenalter werden im Versorgungsausgleich geregelt

(c) birgitH / pixelio.de

Lassen sich die Eheleute scheiden, muss das Vermögen verteilt werden.  Das Gesetz unterscheidet zwischen Hausrat, sonstigem Vermögen und  Rentenanwartschaften für das Alter.  Letztere werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs geregelt. Der Versorgungsausgleich ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Dieser dient dazu, Diskrepanzen bei der Vermögensbildung auszugleichen. Bei der Altersversorgung gilt das gleiche wie sonst auch: Erst einmal wirtschaftet jeder Ehegatte für sich selbst. Rentenanwartschaften, die vor der Ehe erworben wurden, bleiben beim  jeweiligen Ehegatten. Ein Ausgleich findet nur für Anwartschaften statt, die während der Ehe gesammelt wurden und auch nur, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat.

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung automatisch durch. Hierbei sind die Ehegatten verpflichtet, dem Gericht sämtliche Stellen aufzuzählen, bei denen Geld fürs Alter gesammelt worden sein könnte: private Rentenversicherungen, betriebliche Altersversorgungen, die öffentlichen Rentenkassen, Versorgungswerke etc. Das Gericht schreibt diese an und erfragt den Zuwachs während der Ehezeit. Mit diesen Informationen legt es dann fest, welcher Ehegatte wie viel von den Anwartschaften  (in der gesetzlichen Rente: Rentenpunkte) abgeben muss. Diese werden dann vom Konto des einen auf ein Konto des anderen übertragen. Bei einer Übertragung beim gleichen Versorgungsträger spricht man von der internen Teilung. Wird Kapital zu einem anderen Versorgungsträger transferiert, handelt es sich um eine externe Teilung. All dies geschieht automatisch. Die Ehegatten müssen nur die Auskünfte erteilen und sich ggf. darum bemühen, dass ein Zielversorgungsträger, zu dem Kapital transferiert werden soll, damit auch einverstanden ist.