Familienrecht: Darf ich mein Enkelkind sehen?

Umgangsrecht besteht nicht nur für die Eltern

Die meisten Großeltern verbringen gerne Zeit mit ihren Enkeln – und umgekehrt. Sie verwöhnen die Kleinen und sind weniger streng als die Eltern. Enkel bringen Abwechslung in den Alltag und halten jung. Manchmal verbringen Kinder einen Großteil der Zeit bei Oma und Opa, etwa weil die Eltern beruflich gezwungen sind, auf diese Betreuungsform zurückzugreifen.

Doch was passiert, wenn die Eltern aus welchem Grund auch immer den Kontakt zu den Großeltern unterbinden wollen? Ursprünglich sah das Gesetz ein Umgangsrecht nur für Eltern vor. 1998 wurde der Personenkreis auf u.a. Großeltern und Geschwister erweitert. Seit 2004 sind auch Patchwork-Situationen erfasst. Das BGB spricht hier von sozial-familiären Bindungen und tatsächlicher Verantwortung.

Omas und Opas ganzer Stolz
Umgangsrecht zum Kindeswohl

Umgang gibt es aber nicht, einfach weil Großeltern es wollen, sondern nur, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes entspricht, d.h. wenn der Umgang das Kind positiv beeinflusst. Bei Großeltern nimmt die Rechtsprechung ein Umgangsrecht an, wenn es in der Vergangenheit regelmäßigen Kontakt gab, schließt ihn aber aus, wenn es schwerwiegende Streitigkeiten zwischen Eltern und Großeltern gibt. Hier soll das Kind nicht in Loyalitätskonflikte gestürzt werden. Die Gerichte verneinen ein Recht auf Umgang auch, wenn die Gefahr besteht, dass Oma und Opa Personen den Zugang zum Kind gewähren, mit denen das Umgangsrecht ausgeschlossen ist (z.B. der Mutter des Kindes). Wie so oft im Familienrecht kommt es auf den Einzelfall an. Dies gilt auch für die Frage, wie der Umgang ausgestaltet wird. Hier obliegt es dem Familiengericht, eine Regelung für den Einzelfall zu treffen. Wenn das Gericht einen Umgang dem Grunde nach befürwortet, wird es in der mündlichen Verhandlung oft eine vergleichsweise Regelung geben in der Hoffnung, dass Eltern und Großeltern diese dann auch gut umzusetzen.

Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass Eltern nicht nach Gutherrenart bestimmen dürfen, ob der Nachwuchs mit Oma und Opa Kontakt haben darf.

BGH: Facebook-Konto ist doch vererbbar

Gerade (12.07.2018 ggn. 11.40 h) hat der BGH mitgeteilt, dass die Erben einen Anspruch gegen Facebook auf Zugang zum Konto eines Verstorbenen haben und zwar mit allen Inhalten. Damit der Account vererbbar.

Digitaler Nachlass

Hintergrund der Entscheidung war der Wunsch einer Mutter mögliche Hintergründe zu erfahren, warum ihre Tochter bei einem U-Bahn-Unglück in Berlin ums Leben gekommen war. Facebook verweigerte des.

Vor dem Landgericht in der ersten Instanz hatte die Mutter recht bekommen; das Berliner Kammergericht  gab Facebook in der Berufung recht. Nun hat der Bundesgerichtshof letztinstanzlich entschieden.

Details zur Entscheidung folgen. Die Pressemitteilung des BGH ist hier abrufbar

Wir hatten in der Vergangenheit informiert:

Digitaler Nachlass: Facebook darf Mutter den Zugriff auf Chat der toten Tochter verweigern

Familienrecht: Was ist die Schlüsselgewalt?

Ausnahmsweise verpflichtet ein Ehegatte den anderen

Die Ehe bringt viele Pflichten mit sich. Aber jeder Ehegatte handelt für sich selbst. Er muss die Verträge selbst erfüllen, die er abschließt, und auch die Vermögen beider Ehegatten verschmelzen nicht. Allerdings kennt das BGB eine Ausnahme: Die so genannte Schlüsselgewalt. Der Begriff ist alt und stammt noch aus den Zeiten, als Frauen nicht gleichberechtigt waren. Ihnen sollte im häuslichen Wirkungskreis die Möglichkeit gegeben werden, Geschäfte abzuschließen, die für und gegen den Ehegatten wirken. Heute ist die Schlüsselgewalt moderner ausgestaltet. Das Gesetz formuliert heute in § 1357 BGB geschlechtsneutral so: „Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für

Schlüsselgewalt mit Herz // (c) Rainer Sturm / pixelio.de

 den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet[…]“. Zentrales Element  und Quelle von Unsicherheit ist die Frage, was die „angemessene Deckung des Lebensbedarfs“ ist.  Das soll nach der Gesetzesbegründung bei Geschäften größeren  Umfangs,  die  ohne  Schwierigkeiten  zurückgestellt  werden  könnten, abzulehnen sein.

 

Welche Verträge nun genau erfasst werden, ist eine Frage des Einzelfalls. Jüngst gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, bei dem die Kündigung einer Vollkaskoversicherung für den Familien-PKW unter die Schlüsselgewalt gefasst wurde. Der Ehemann hatte die Police gekündigt, deren Inhaberin die Ehefrau war. Anschließend kam es zu einem selbstverschuldeten Unfall.  Die Eheleute wollten nun erreichen, dass die Versicherung zahlen muss, weil die Kündigung durch den Mann als Nicht-Versicherungsnehmer unwirksam sei. Der BGH ist dem nicht gefolgt und hat entschieden, dass die Kündigung von der Schlüsselgewalt erfasst  und damit wirksam ist (Urteil vom 28.02.2018 – XII ZR 94/179). Geld gab es keins.

 

Familienrecht, die Philippinen und der Vatikan

Einigkeit bei der Nicht-Scheidung

Philippinen: Heirat ist einfach… // (c) Miroslaw / pixelio.de

Familienrechtliche Fragestellungen machen schon lange nicht mehr an den deutschen Grenzen halt. Ausländer aus allen Teilen der Welt leben in Deutschland, Deutsche leben im Ausland. Und Liebe kennt bekanntlich keine Grenzen.

So gibt es auch immer wieder Ehen mit internationalem Bezug (Eheleute unterschiedlicher Nationalitäten, Ehen, die im Ausland geschlossen werden, und Scheidungen von ausländischen Ehen Im Inland). Regelungen hierzu gibt es im sog. internationalen Familienrecht, das wirklich kompliziert ist, weil jeder Staat eigene Regelungen hat. In den letzten Jahren sind zumindest einige europäische Regelungen entstanden, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben.

Was hat das mit den Philippinen und dem Vatikan zu tun? Beide Länder sind sehr katholisch geprägt, weshalb ihr Familienrecht die Eheschließung kennt, aber nicht die Scheidung. Eine Ehe lässt sich in diesen Ländern nur unter strengen Voraussetzungen annullieren oder für nichtig erklären. Es kann gelingen, wenn ein Ehepartner geisteskrank war, homosexuell ist oder unter vergleichbar hohen Hürden. Das internationale Familienrecht erlaubt aber die „Flucht“ ins deutsche Recht. Davon profitieren deutsche Staatsbürger, die auf den Philippinen eine Filipina (meistens sind es Frauen) geheiratet haben. Aber auch Filipinos und -nas, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben, aber in Deutschland leben, sind nicht dauerhaft aneinander gekettet. Da das Scheidungsverbot mit den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar ist, kommt auf eine philippinische Ehe ausnahmsweise deutsche Scheidungsrecht zur Anwendung. Die Ehe gilt dann in Deutschland als geschieden, sodass auch eine Wiederheirat möglich ist. Nur die Philippinen (und der Vatikan) akzeptieren ein deutsches Scheidungsurteil nicht.

Ehescheidung: Kein Unterhalt wegen Alkoholsucht

Bei grober Unbilligkeit wird Anspruch beschränkt

Die Gesetze enthalten zum nachehelichen Unterhalt keine klaren Regelungen und

Zuviel ist schlecht für Unterhalt – Thomas Max Müller / pixelio.de

die Rechtsprechung ist vielfältig. Deshalb lässt sich heute im Vorhinein kaum sicher prognostizieren, wieviel und wie lange Unterhalt nach der Ehescheidung zu zahlen ist. Doch auch wer mit großer Sicherheit mit Unterhalt rechnen darf, kann seinen Anspruch doch nicht realisieren, wenn die Unterhaltszahlung „grob unbillig“ wäre.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat (§ 1579 Nr. 4 BGB). Eine wichtige Fallgruppe ist der Verlust der Erwerbsfähigkeit wegen Alkohol-, Tabletten- oder Drogensucht. Der Vorwurf, der dem eigentlich Unterhaltsberechtigten gemacht wird, ist nicht die Tatsache, dass er suchtkrank ist. Angeknüpft wird auch nicht am Vorwurf, dass sich jemand der gesundheitlichen Gefahr dieser Suchtmittel aussetzt. Der Unterhaltsanspruch ist erst gefährdet, wenn jemand in Kenntnis der Krankheit eine zumutbare und erfolgversprechende Suchtbehandlung unterlässt. Damit die Nichttherapie als „mutwillig“ eingestuft wird, bedarf es aber noch der Fähigkeit zur Einsicht in die Notwendigkeit, sich therapieren zu lassen. Mit anderen Worten: Je stärker die Sucht ist und je schwerer ihre Auswirkungen auf den Verstand sind, desto weniger kann dem Suchtkranken ein Vorwurf gemacht werden.

Bei selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust, z.B. wegen eines Diebstahls, sieht die Rechtsprechung hingegen keine grobe Unbilligkeit, weil es hier im Regelfall am Bezug der Mutwilligkeit zur Unterhaltspflicht fehlt. Doch dies ist kein Freifahrtschein: Wer nicht arbeitet, obwohl er könnte, bekommt fiktives Einkommen angerechnet. Das verringert den Unterhalt im Ergebnis ebenfalls.

Konfliktvermeidung durch Erbverzicht

Finanzielle Abfindung zu Lebzeiten kann Erben vor Pflichtteil schützen

Mittels Testament wird sichergestellt, dass nur diejenigen Personen erben, die auch tatsächlich erben sollen. Die gesetzli

Den Knoten lösen, bevor es zum Streit kommt (c) Rainer Sturm / pixelio.de

che Erbfolge, nach der Kinder und Ehepartner erben, wird so überwunden. Doch diese gehen nicht leer aus, denn sie behalten ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteil kann man nicht einseitig ausschließen. Das Gesetz kennt zwar die Erbunwürdigkeit, die auch das Pflichtteilsrecht berührt. Doch die praktischen Hürden sind hoch. Das Gesetz nennt z.B. den Fall, dass der Erbe den Erblasser getötet hat.

Wer schon zu Erbzeiten sicherstellen will, dass die gewünschten Erben sich nicht mit Pflichtteilsberechtigten um die Höhe des Pflichtteils streiten, kann mit diesen schon zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Für diesen Verzicht kann auch eine Gegenleistung gewährt werden. So können, um den Verzicht schmackhaft zu machen,  einzelne Vermögensgegenstände übertragen werden. Auch der Pflichtteilsberechtigte kann an einer solchen Regelung ein Interesse haben:  Er vermeidet langwierige und evtl. auch teure Auseinandersetzungen mit den testamentarischen Erben. Und außerdem gilt: Was man hat, das hat man. Vermögen, das bereits übertragen ist, kann der Erblasser weder verbrauchen noch verschenken. Im letzten Fall gibt es zwar einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass sich Erblasser arm schenken. Das verschenkte Vermögen wird dann dem Nachlass hinzugerechnet und auf dieser Basis der Pflichtteilsanspruch berechnet. Hierauf sollte sich der Pflichtteilsberechtigte aber nicht verlassen, wenn der Erblasser noch bei guter Gesundheit ist: Denn zehn Jahre nach der Schenkung findet keine Anrechnung mehr statt.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Trennung und Grundstück

Oft profitiert nur einer // (c) Thorben Wengert / pixelio.de

Gehört das Haus nur einem, wird es gefährlich

Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen, oftmals viele Jahre. Oft wohnen sie dabei in einem Eigenheim. Kommt es zur Trennung, stellt sich genau wie bei Scheidungen die Frage, was mit der Immobilie passiert. Solange beide Eigentümer sind, profitieren beide von der teilweise rasanten Wertentwicklung der vergangenen Jahre. Schwierig wird es, wenn ein Partner Alleineigentümer ist, aber der andere viel Zeit und/oder Geld in die Immobilie gesteckt hat. Grundsätzlich hat man dann nämlich schlechte Karten.

Ein Beispiel: Die Gutverdienerin zahlt die Raten für den Sanierungskredit. Die Ruine, für die nur der männliche Part im Grundbuch steht, strahlt im neuen Glanz. Statt 100.000 € vor 10 Jahren ist sie nun 400.000 € wert und schuldenfrei.  Kommt es zur Trennung, hat die Frau erstmal keinen Anspruch. Die allgemeine Wertsteigerung bleibt bei ihm als Eigentümer. Auch ein Ausgleich für die gezahlten Raten ist nur im Einzelfall durchsetzbar. Vergleichbare Konstellationen gibt es bei der Finanzierung konkreter wertsteigernder Maßnahmen wie die Bezahlung des Schwimmbades oder Umbauten in Eigenleistung. Hier kann jeweils evtl. ein Ausgleich erfolgen, soweit die Leistungen noch werterhöhend wirken – und soweit die Leistungen noch nicht aufgrund der Beziehungsdauer erledigt sind. Der Zweck der Investition, ein schönes Zusammenleben, wird nämlich über die Jahre erreicht – und muss nicht mehr ausgeglichen werden.

Bei der Ehescheidung werden Vermögenssteigerungen über den Zugewinn ausgeglichen. Solche Mechanismen fehlen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Um hier am Endes des Tages keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte das Immobilieneigentum entweder bei beiden Partnern liegen oder wichtige Themen werden vertraglich geregelt. Dafür braucht man nicht einmal einen Notar. Solche Abreden binden rechtlich, aber weniger stark als ein Eheversprechen.

Zugewinnausgleich: Wie hält man ihn möglichst niedrig?

Es gibt Wege, dem Partner nicht mehr zukommen zu lassen als unbedingt notwendig

Gibt es keinen Ehevertrag, leben Eheleute im Güterstand
der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben während der Ehe getrennt, aber bei Scheidung wird geschaut, wer welchen Zuwachs hatte. Dieser wird verteilt.

Geld verbrennen hilft nicht // (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Schon bei Eheschließung sollte man eine Aufstellung des Vermögensstands machen und Belege hierfür sammeln und alles so sichern, dass man die Unterlagen auch noch nach vielen Jahren wieder auffindet. Wer am Anfang viel hatte und dies nachweisen kann, hat tendenziell einen geringeren Zugewinn.

Kommt es zur Trennung, hat der Ehepartner umfangreiche Auskunftsansprüche. Wird Vermögen verschwiegen, kann das gut gehen. Allerdings ist das Risiko hoch, denn der clevere Ehegatte schon in der Krise Unterlagen des Partners kopiert, die Vermögen aufweisen. Fällt auf, dass Vermögensgegenstände unter den Tisch gefallen sind, ruft dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Der Tatbestand eines Betruges ist erfüllt.

Ein bedeutender Stichtag ist der Tag der Trennung. Danach wird es schwierig, Vermögen verschwinden zu lassen. Denkbar ist, Einkommenssteuervorauszahlungen zu erhöhen, oder im Rahmen der Gewinnermittlung Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer geringeren Bewertung des Betriebsvermögens führen. Auch den Vorsteuerabzug kann man für einzelne Objekte „vergessen“ und ihn im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung nachholen. Alle Maßnahmen haben gemeinsam, dass sie in die Kategorie „nicht seriös“ fallen und, falls es auffällt, vom Gericht kassiert werden können.

Erlaubt ist jedoch, sich nach der Trennung etwas zu gönnen, ohne zu übertreiben. Die Anschaffung eines neuen Autos mindert den Zugewinn ebenso wie ein schöner Urlaub. Auch ein Vorschuss für den Anwalt für dessen Vertretung im Scheidungsverfahren mindert den Zugewinn. Von Verschwendung und ist hingegen abzuraten, denn solche Ausgaben verringern den Zugewinn nicht.

Berufsfeld Rechtsanwaltskanzlei: Aktenberge und Gerichtsverhandlungen

Falkenseer Anwaltskanzlei gibt Jungen und Mädchen zum heutigen „Zukunftstag Brandenburg 2018“ einen Einblick

Aktenberge: Auszubildende Michelle Eichelmann mit den Praktikanten Aron und Anna

Eine Gerichtsverhandlung live miterleben, die Abläufe in einer Kanzlei kennenlernen und einen Eindruck davon bekommen, was sich hinter dem abstrakten Begriff „Jura“ verbirgt. Das erleben heute die 13jährige Anna vom Goethe Gymnasium in Nauen und der 14 Jahre alte Aron vom Vicco von Bülow Gymnasium in Falkensee.
„Frühzeitige Berufsorientierung ist wichtig für den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben“, erklärt Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth, „als Anwälte tragen wir eine gesellschaftliche Verantwortung, hierzu unseren Beitrag zu leisten. Und Freude macht es meinem Team und mir außerdem.“

Die beiden Schüler haben sich im Internet für den Zukunftstag Brandenburg 2018 angemeldet. Dort hatte die auf Familienrecht und Erbrecht spezialisierte Kanzlei zwei Plätze angeboten, um einem Jungen und einem Mädchen die Chance zu geben, einen Tag in die Welt der Anwaltskanzleien reinzuschnuppern. Die beiden lernen die Berufsbilder Rechtsanwalt/-anwältin und Rechtsanwaltsfachangestellte(r) kennen.
Auch die beiden Schüler freuen sich, beim Zukunftstag mitzumachen, „Ich wollte schon immer mal in eine Anwaltskanzlei reinschnuppern“, sagt Aron. Anna stimmt zu: „Auch wenn das Praktikum nur einen Tag dauert, weiß ich jetzt besser als vorher, was ein Anwalt und sein Team so machen.“

Am Anfang des Tages steht die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht in Nauen. „Das läuft natürlich anders ab, als man es aus den Gerichtsshows kennt, aber interessant ist es trotzdem“, erklärt die Falkenseer Fachanwältin. Im Laufe des Tages folgen noch Gespräche mit den insgesamt vier Anwälten der Kanzlei und mit den Fachkräften im Sekretariatsbereich. Dort kann niemand besser berichten als Michelle Eichelmann, eine von aktuell zwei Auszubildenden zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei wendelmuth Rechtsanwälte.

Damit aber kein falsches Bild entsteht, mussten die Schüler auch gleich mal einen täglichen Aktenberg wegarbeiten – jedenfalls ein bisschen, fürs Foto.

Eherecht: Lohnt sich Gütertrennung? – Modifizierter Zugewinn meist sinnvoller

 

Gütertrennung  // (c) Peter Kamp / pixelio.de

Vielfach stellt sich vor der Heirat die Frage, ob ein Ehevertrag geschlossen werden soll.  Häufig sagen Mandanten in dieser Situation, dass sie Gütertrennung wollen. Sie glauben, dass dies der Weg ist, nicht für die Schulden des anderen Ehepartners zu haften.  Diese rechtliche Auffassung ist weit verbreitet, aber falsch. Auch wer nichts vereinbart, haftet nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (wenn also kein Ehevertrag geschlossen wird), bleiben die Vermögensmassen der Eheleute getrennt. Niemand haftet für die Schulden seines Ehegatten, außer er verpflichtet sich im Einzelfall hierzu – z.B. weil er einen Kreditvertrag mitunterschreibt – oder es handelt sich um Geschäfte des täglichen Lebens. Doch in diesem letztgenannten Fall hilft auch eine Gütertrennung nicht.

Ein weiterer Grund für die Vereinbarung der Gütertrennung ist oftmals, dass der Ehegatte von der Vermögensentwicklung des anderen während der Ehezeit nicht profitieren soll. Das leistet die Gütertrennung, doch sie bringt Nachteile im Erbrecht bei größeren Vermögen mit sich. Die Möglichkeit der erbschaftssteuerfreien Übertragung des Zugewinns entfällt nämlich. Folglich unterfällt ein größerer Teil des Vermögens der Erbschaftssteuer.

Auch im Hinblick auf den erbrechtlichen Pflichtteil der Kinder kann die Gütertrennung nachteilig sein. Der Pflichtteil der Kinder steigt bei der Gütertrennung, weil der gesetzliche Erbteil des Ehegatten nicht erhöht wird.

Die Lösung für diesen Fall liegt in der Vereinbarung einer sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft: Für den Fall der Scheidung verzichten die Ehegatten auf den Zugewinnausgleich. Im Todesfall wird er hingegen gewährt. Damit können die Ehegatten die Vorzüge beider Modelle für sich nutzen.

Ausführlicher ist das Thema im Beitrag bei anwalt.de nachzulesen