Aktuelles


Eine Lebensversicherung, aber zwei Witwen — Nur Schriftform verhindert die Auszahlung an die Ex-Frau

Eine Lebensversicherung soll die nahen Angehörigen im Todesfall absichern. So hatte es auch der Ehemann vorgesehen, als er nach der Heirat seine Ehefrau als Berechtigte beim Versicherer eintragen ließ. Das war in den Neunzigerjahren. Jahre später ging die Ehe in die Brüche. Der Ehemann orientierte sich neu und heiratete ein zweites Mal. Die Lebensversicherung bestand … Weiterlesen …

Veranstaltungshinweis: Rechtsanwältin Wendelmuth informiert anlässlich des Welt-Alzheimertages „Demenz – vergiss mich nicht“

„Mein Wille gilt, auch wenn ich nicht mehr entscheide“ – das ist das Motto, unter das die Falkenseer Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth ihren Vortrag stellt. Der Vortrag ist Bestandteil der Nauener Veranstaltungswoche zum Thema Alzheimer. Die Spezialistin für Vorsorgefragen erläutert, was jedermann rechtzeitig tun kann, bevor er aufgrund von Alter und Krankheiten wie z.B. Alzheimer … Weiterlesen …

Der Versuch, Leiden zu beenden führt zum Verlust der Erbschaft — Fehlende Patientenverfügung zieht Strafverfolgung nach sich.

Seit fünfzehn Jahren hat die Ehefrau Alzheimer, seit 10 Jahren lebt sie in einem Pflegeheim, seit 9 Jahren wird sie über eine Magensonde künstlich ernährt, eine verbale Kommunikation ist schon lange nicht mehr möglich. Der Ehemann ist rechtlicher Betreuer, wurde über die Situation depressiv und hat einen Selbstmordversuch hinter sich. Er hält es nicht mehr … Weiterlesen …

Familienrecht: Was genau ist eigentlich die „Düsseldorfer Tabelle“? — Neufassung Anfang August 2015 in Kraft getreten

Wenn es um Kindesunterhalt geht, ist auch meistens von der „Düsseldorfer Tabelle“ die Rede. Doch was dahinter steckt, wissen nur die Wenigsten. Die Tabelle ist kein Gesetz und deshalb rechtlich nicht verbindlich. Die faktische Verbindlichkeit ist hingegen umso größer. Vor mehr als fünfzig Jahren haben sich die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, die Höhe des … Weiterlesen …

Die Europäische Erbrechtsverordnung (Teil 2 von 2) — Welches Erbrecht gilt für wen? Und kann ich das selbst beeinflussen?

Die Europäische Erbrechtsverordnung setzt auf die Nachlasseinheit: In den Mitgliedstaaten (außer Großbritannien, Irland und Dänemark sind alle dabei) richtet sich das Erbrecht nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn er kein Testament hat. Hat er ein Testament, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Errichtung an. So können Rentner, die … Weiterlesen …

Die Europäische Erbrechtsverordnung (Teil 1 von 2) — Neue Regelungen für Todesfälle seit dem 17. August 2015

Europa hat 27 Staaten und 27 Erbrechte. Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt nun für die meisten Mitgliedsstaaten der EU, wie welches Recht bei Nachlassvermögen im EU-Ausland angewendet wird. Außerdem soll durch gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der Justizbehörden die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland vereinfacht werden. Die Europäische Erbrechtsverordnung gibt es zwar schon seit August 2012. Sie … Weiterlesen …

Relaunch der Homepage

Seit heute ist der neue Internetauftritt von wendelmuth Rechtsanwälte online. Mehr Informationen zum Angebot, eine optimierte mobile Darstellung und außerdem einige Seiten auf spanisch und englisch. Der Blog sollte nun auch wieder einwandfrei funktionieren. Für die Darstellungsprobleme der Vergangenheit bei den Umlauten bitten wir um Entschuldigung. Wir wünschen viel Spaß und empfehlen, unsere Facebook-Seite zu … Weiterlesen …

Der Ernst des Lebens beginnt erneut – wendelmuth begrüßt Auszubildende

Pressemitteilung Falkensee, den 17.08.2015 Der Ernst des Lebens beginnt erneut Fachkanzlei wendelmuth begrüßt Auszubildende Heute startet Nina Winzler ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei wendelmuth Rechtsanwälte. Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth begrüßt sie mit einer großen Schultüte. „Da sind natürlich auch Süßigkeiten drin, aber vor allem Gesetzestexte, die Nina für die Berufsschule braucht“, erklärt die Falkenseer Anwältin. … Weiterlesen …

Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 5: Justizwachmeisterinnen und Justizwachtmeister — Der letzte Teil widmet sich einer Berufsgruppe, die wenig Aufmerksamkeit bekommt und trotzdem unverzichtbar ist.

Justizwachtmeister sind an ihrer Uniform zu erkennen. Sie erinnern optisch an Polizisten und ein wichtiger Bereich ihrer Tätigkeit hängt eng damit zusammen. Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude. Je nach allgemeiner Sicherheitslage oder bei Verhandlungen mit besonderer Gefährdungslage kontrollieren sie die Besucher des Gerichtsgebäudes. Sie bewachen Untersuchungshäftlinge, während ihr Prozess stattfindet, und begleiten Personen, die zwangsweise vorgeführt werden.

Große Bedeutung hat auch die Verwaltungstätigkeit. Posteingänge werden den richtigen Abteilungen zugeordnet, Postausgänge werden auf die Bahn und Akten an die Stellen gebracht, die sie brauchen. Justizwachtmeister sind der erste Ansprechpartner für Besucher des Gerichts, sie geben Auskunft, weil sie wissen, was wo im Gericht passiert. Auch Anwälte greifen gerne auf diese Informationsquelle zurück. Außerdem kümmern sie sich um Anrufer, die keine Durchwahl haben, verwalten die Bibliothek und kümmern sich ums Büromaterial.

Justizwachtmeister ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Die Ausbildung und die Voraussetzungen für die Einstellung sind in den Bundesländern unterschiedlich.  In Brandenburg ist Voraussetzung, dass Bewerber mindestens einen Hauptschulabschluss und einen Berufsabschluss in einem Handwerksberuf haben. Wer sich erfolgreich bewirbt, absolviert einen Vorbereitungsdienst von sechs Monaten. Der vierwöchige Theorieteil findet in der Justizakademie in Königs Wusterhausen statt,  die weiteren Teile sind praktischer Natur. Die angehenden Justizwachtmeister lernen in einem Gefängnis, bei einer Staatsanwaltschaft und bei Gericht. Danach ist eine Verbeamtung möglich.

Wer arbeitet bei Gericht? – Teil 4: Staatsanwälte und Amtsanwälte – Der vorletzte Teil der Serie betrifft Strafprozess und Ordnungswidrigkeiten

Ganz streng genommen arbeiten Staatsanwälte und Amtsanwälte gar nicht bei Gericht, sondern gehen nur dorthin, wenn Sie vor Gericht einen Termin wahrnehmen und als Anwälte des Staates auftreten. Sie vertreten  dann das Interesse des Staates, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Staatsanwaltschaften sind organisatorisch von den Gerichten unabhängig. Für das Havelland ist die Staatsanwaltschaft in Potsdam zuständig.

Staatsanwälte haben die gleiche Ausbildung wie Richter (siehe Teil 1 dieser Serie), d.h. es handelt sich um Juristen mit zwei Staatsexamen und überdurchschnittlichen Abschlüssen. Die Tätigkeit umfasst die Ermittlung von Verdächtigen (in Zusammenarbeit mit der Polizei – juristisch gesprochen sind Polizisten bei der Strafverfolgung „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“), die Anklage und nach der Verurteilung auch die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung.

Die Tätigkeit der Amtsanwälte ist ganz ähnlich, allerdings kümmern sie sich eher um die „kleinen Fische“ und verhandeln Strafsachen vor den Amtsgerichten (dort beträgt die maximale Freiheitsstrafe vier Jahre). Den Staatsanwälten fehlt oft die Zeit, selbst zum Sitzungsdienst zu gehen. Amtsanwälte tragen wie Staatsanwälte eine Robe und sind deshalb optisch nicht zu unterscheiden.

Der normale Weg zum Amtsanwalt führt über die Ausbildung zum Rechtspfleger (siehe Teil 2 dieser Serie). Hieran schließt sich eine weitere 15monatige Ausbildung an, davon 4 Monate Theorie, die in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Am Ende der Ausbildung stehen auch hier eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Amtsanwälte sind Beamte des gehobenen Dienstes, wo sie recht hoch eingruppiert werden, um der Zusatzqualifikation Rechnung zu tragen.