Rechtsanwältin Wendelmuth referiert im Falkenseer Kulturhaus
Der letzte Wille ist manchmal gar nicht so leicht in Worte zu fassen. Um Streit zwischen den Erben zu vermeiden und das eigene kleine oder große Vermögen in die richtigen Hände zu leiten, muss das Testament eindeutig sein. Erfahren Sie, welche Regelungen wie ins Testament gehören, damit auch nach Ihrem Tod alles so ist, wie Sie es wollen. Agnes D. Wendelmuth ist Fachanwältin für Erbrecht in Falkensee und gehört zu den renommiertesten Anwälten in diesem Rechtsgebiet.
Eine Veranstaltung des Fördervereins Kulturhaus J. R. Becher e. V. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Teil 3 einer Serie zu typischen Fehlern, die Geld kosten können.
Keine Vertretung im Wechselmodell
Kümmern sich beide Eltern um die Kinder und betreuen sie z.B. wochenweise, stellt dies nicht nur hohe Anforderungen an die Kommunikation von Mutter und Vater. Auch beim Streit um den Unterhalt gibt es eine böse Falle: Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann keiner der beiden den anderen Elternteil wirksam auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit hat nur, wer das Kind überwiegend betreut. Und daran fehlt es ja gerade beim paritätischen Wechselmodell. Es gilt hier der Grundsatz, dass beide Eltern das Kind gemeinsam vertreten. Deshalb ist für die Geltendmachung von Unterhalt entweder die gerichtliche Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Oder eine gerichtliche Übertragung eines Teils des Sorgerechts notwendig. Vorher gerät der Elternteil nicht mit seiner Unterhaltsverpflichtung in Verzug. Beachtet der Anwalt dies nicht, kann Unterhalt zwar über einen sog. familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden. Kosten für vergebliche Verfahren können aber zur Anwaltshaftung im Familienrecht führen.
Fehler passieren auch im Familienrecht
Eilverfahren lässt Anspruch auf Titel im Hauptverfahren nicht entfallen
Zur Anwaltshaftung im Familienrecht kommt es auch leicht bei der Kombination aus Eilverfahren und „normalem“ Verfahren zum Unterhalt. Spricht das Familiengericht im Eilverfahren eine Unterhaltverpflichtung aus, reicht dies selbst bei regelmäßiger Zahlung nicht aus, um das Hauptverfahren zu verhindern. Notwendig ist es z.B. für Unterhaltsrückstände oder für Ansprüche, die im Unterhalt jenseits der im Eilverfahren geltend gemachten Ansprüche liegen. Verliert der Schuldner das Hauptsacheverfahren ebenfalls, was jedenfalls im Hinblick auf die bereits im Eilverfahren durchgesetzten Ansprüche häufig der Fall ist, hat er auch diese Kosten zu tragen.
Der Anwalt muss entweder im Eilverfahren (Vergleich mit endgültiger Wirkung) oder danach (z.B. über das Jugendamt) dafür sorgen, dass er einen „normalen“ Titel schafft. Falsch ist folgende Argumentation: Es gibt bereits den Titel aus dem Eilverfahren, weshalb das weitere Verfahren mutwillig ist. Der Gläubiger hat nämlich Anspruch auf einen endgültigen Titel. Der Unterhaltschuldner muss den Unterhalt natürlich nur einmal bezahlen. Die Verfahrenskosten des Hauptsacheverfahrens sind jedoch ein vermeidbarer Schaden.
Teil 2 einer Serie zu typischen Fehlern, die Geld kosten können.
„Hätte ich doch damals einen Ehevertrag geschlossen…“. So äußert sich mancher Mandant in der Trennungssituation. Doch der Ehevertrag alleine macht auch nicht glücklich. Er muss vor Gericht auch Bestand haben. Wer zu viel will oder besser gesagt zu wenig geben möchte, kann so stehen, als ob er keinen Ehevertrag geschlossen hätte. Das Familiengericht überprüft nämlich, ob der Vertrag nicht gegen die guten Sitten verstößt. Besonders gefährlich sind zu starke Einschränkungen des Versorgungsausgleichs. Die Altersversorgung zählt nämlich zum absoluten Kernbereich der Ehewirkungen, der nicht einfach aufgegeben werden darf. Gefahren birgt auch der Unterhaltsausschluss, wenn ein Ehegatte diesen wegen der Kinderbetreuung geltend machen will. Weniger Gefahren beinhalten Regelungen zum Vermögen, doch auch hier bedarf es sorgfältiger Abwägung.
Wer sich anwaltlich beraten lässt, bevor er beim Notar einen solchen Vertrag unterschreibt, hat später eventuell Ansprüche wegen einer Falschberatung. Der Anwalt muss die Möglichkeiten und Grenzen der gewünschten Regelungen erläutern und warnen, was geht – und was nicht. Wichtig ist zudem, die Umstände des Vertragsschlusses und die Motive der Ehegatten für die einzelnen Regelungen darzustellen. Im Streitfall kann sich der andere Ehegatte nämlich oft nicht mehr daran erinnern…
Die persönliche Situation der Ehegatten ist im Einzelfall zu berücksichtigen. Eheverträge mit einer Schwangeren bergen oft die Gefahr einer Unwirksamkeit. Gleiches gilt bei Fällen, in denen ein Ehegatte aus dem Ausland nach Deutschland gekommen ist und sein bisheriges Leben zurückgelassen hat. Die Notare haben in ihren Musterverträgen standardmäßig Hinweise auf Unsicherheiten bei der Wirksamkeit, ganz egal, ob die Klausel üblicher Standard oder brisant ist. Das mindert die Angreifbarkeit. Sie haften ohnehin nur nachrangig. Zunächst muss der Geschädigte sich also an seinen Anwalt halten.
Teil 1 der Serie zur Haftung im Famlienrecht finden Sie hier.
Teil 1 einer Serie zu typischen Fehlern, die Geld kosten können
Im Familienrecht geht es regelmäßig ums Geld, sei es um Vermögensfragen, sei es der Streit um den Unterhalt. Letzter dient zur Deckung des laufenden Bedarfs. Dies erfordert, bei seiner Geltendmachung das eine oder andere zu beachten: Niemand kann Unterhalt für Zeiträume in der Vergangenheit geltend machen, den er nicht vorher angemeldet hat. Nur für den laufenden Monat kann der Gläubiger den Unterhalt noch am letzten Tag verlangen. Darauf muss der Anwalt hinwirken.
Während hier nur Unterhalt für einen Monat verloren gehen kann, drohen bei der Verwirkung deutlich größere Schäden: Unterhalt verjährt in der üblichen dreijährigen Frist. Doch auch wer sich weniger als drei Jahre lang nicht rührt, läuft Gefahr leer auszugehen. Denn anders als in anderen Bereichen des Rechts darf der Unterhaltspflichtige oft schon nach einem Jahr davon ausgehen, nicht mehr in Anspruch genommen werden. Er darf sich denken, dass der Gläubiger seinen laufenden Bedarf wohl anderweitig gedeckt hat.
Neben diesem Zeitmoment bedarf es eines Umstandsmoments. Dieses setzt ein Verhalten des Gläubigers voraus, das auf eine Nichtgeltendmachung schließen lässt. So kann das längere Schweigen nach der Erteilung der Auskunft zum Einkommen so ein Moment sein. Ein anderer ist die Diskussion um eine Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung, ohne auf den Unterhalt zurückzukommen. Die Lage hat sich für den Gläubiger etwas verbessert, denn noch vor einigen Jahren reichte es faktisch, sich ein Jahr nicht um den Unterhalt zu kümmern, um in die Verwirkung zu laufen.
Um Unsicherheiten und den Verlust von Unterhaltsansprüchen zu vermeiden, sollte der Anwalt spätestens nach einem Jahr an die Unterhaltsforderung erinnern. Noch besser ist es, sie konsequent und zügig durchzusetzen. Denn je mehr Zeit vergangen ist, desto komplizierter und unübersichtlicher wird es.
Kaum ein Raum für Anwaltshaftung gibt es im Bereich der Kindschaftssachen, also bei Umgangsfragen und beim Sorgerecht. Hier entscheidet am Ende das Gericht mit weitem Ermessen. Ein materieller Schaden wird ebenfalls nicht entstehen, denn es geht nicht ums Geld.
Nicht nur in privatschriftlichen Vorsorgevollmachten, sondern auch in notariellen liest man häufig, dass der Vollmachgeber mehrere Bevollmächtigte einsetzt. Diese dürfen regelmäßig unabhängig voneinander tätig werden – anderenfalls wäre eine reibungslose Vertretung auch kaum möglich. Allerdings regelt der Vollmachtgeber das Innenverhältnis zwischen den Bevollmächtigten häufig nicht.
Wettlauf – aber nicht beim Sport.
Und so könnte, wenn die Bevollmächtigten sich nicht einig sind, der eine auf die Idee kommen, doch die Vollmacht des anderen einfach zu widerrufen. Die Begründung lautet dann vermutlich: Eine unbeschränkte Vollmacht enthalte auch ein Widerrufsrecht. Nach dieser Argumentation wäre aber bei Uneinigkeit ein Wettlauf, wer zuerst die dem anderen erteilte Vollmacht widerruft, die notwendige Konsequenz.
Doch dies dürfte der Vollmachtgeber kaum gewollt haben, was auch die Rechtsprechung – zumindest das Oberlandesgericht Karlsruhe – so sieht. Dieses hat in seinem Beschluss vom 24.01.2022 (Az. 10 W 8/21) ausgeführt, dass bei einem Widerruf die gegenseitige Kontrolle verloren ginge. Dem könnte man zwar entgegenhalten, dass gerade, wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht, sich die Bevollmächtigten vom jeweils anderen kontrolliert fühlen und kooperieren müssen. Dieses Ziel kann aber auch ohne Widerruf erreicht werden. Denn wenn die Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Bevollmächtigten zu einer Gefährdung der Versorgung des Vollmachtgebers führen, kommt das Gericht ins Spiel: Es kann eine Kontrollbetreuung installieren. So weit lassen es aber die Wenigsten kommen.
Wenn also ein Bevollmächtigter die Vollmacht des anderen widerruft, ohne hierzu vom Vollmachtgeber konkret ermächtigt zu sein, ist dieser Widerruf unwirksam. Die Vollmacht deckt dieses Verhalten nicht.
Zweifelhafte BGH-Entscheidung legt Neuberechnung nahe
Ganz am Rande einer Entscheidung hat der BGH, ob beabsichtigt oder nicht, eine Diskussion zu einer Neuberechnung des Trennungsunterhalts ausgelöst. Im Beschluss vom 29.09.2021 (Az. XII ZB 474/20) legen die Richter nahe, vom bisherigen Berechnungsschema abzuweichen. Bislang zahlt der Ehegatte, bei dem die Kinder nicht schwerpunktmäßig leben, Barunterhalt nach seinen eigenen Einkünften. Der Trennungsunterhalt wird dann aus dem Einkommen beider Ehegatten berechnet. Der Kindesunterhalt wird bei dem einen Elternteil vorab abgezogen.
Mehr Bedarf bei den Kindern….
Jetzt stellt der BGH die These auf, dass das Kind seinen Bedarf aus der Lebensstellung beider Eltern ableitet. Deshalb richte sich der Barbedarf nach dem Gesamteinkommen der Eltern. Hat das Kind, das bei der Mutter lebt, hiernach einen Geldbedarf von z.B. 800 €, ist der Vater aber nach seinem Einkommen nur verpflichtet, 500 € zu zahlen, sehen die Richter eine Lücke von 300 €. Diese soll und darf nun die Mutter schließen. Sie kann von Ihrem Einkommen die 300 € in Abzug bringen. Damit stellt sie für die Berechnung des Trennungsunterhalts 300 € weniger ein.
… mehr Unterhalt für die Mutter.
Die Folge ist, dass ihr Anspruch steigt, wenn sie selbst einen Anspruch hat oder sie weniger zahlen muss, wenn der Vater einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat.
Trennungsunterhalt – alles neu?
Ob diese Interpretation richtig ist, wird der BGH irgendwann selbst zu entscheiden haben. Im Jahr 2017 gab es eine ähnliche Entscheidung, auf die er auch verweist. Diese wurde nicht so verstanden. Letztlich verkennt der BGH, dass die Eltern zwar grundsätzlich vor und nach der Trennung das gleiche Einkommen haben, aber der Lebensstandard trotzdem sinkt. Jede Trennung bringt erheblichen Mehraufwand mit sich. Ob es da gerechtfertigt ist, bei den Kindern so zu tun, als ob die gleichen Mittel zur Verfügung stehen? Bei Ehegatten ist anerkannt, dass der Bedarf, der mit der Trennung entsteht, nicht so hoch ist, dass der bisherige Lebensstandard garantiert ist. Praktische Verwerfungen wird es vor allem geben, wenn die Kinder beim Besserverdiener leben. Der Geringverdiener muss dann bis zum Selbstbehalt denn Kindesunterhalt zahlen und der Trennungsunterhalt schmilzt, weil auf Seiten des Besserverdieners noch ein deutlicher Abschlag von der Berechnungsgrundlage zu machen ist.
Fazit: Wer getrennt lebt, in der Ehe über ein gutes Familieneinkommen verfügte und die Kinder bei sich hat, kann sich finanziell besserstellen.
Wenn Auslandsimmobilien auf deutsches Recht treffen
Zinsen gibt es bei der Bank schon lange keine mehr. Da liegt es nah, in der Ferne ein Ferienhaus zu kaufen. Solange Sie leben und Ihr Leben im Inland oder vielleicht im Ruhestand im Ausland genießen, ist alles unproblematisch. Stirbt aber der Eigentümer, stellt sich die Frage, nach welchem Erbrecht der Todesfall abzuwickeln ist. Im Testament kann man das Recht eines Landes wählen. Fehlt die Rechtswahl, kommt es verkürzt gesagt auf den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts an. Haben Ehegatten kein Testament mit konkreten Erbeinsetzungen, sorgt eine deutsche Besonderheit für Unklarheit. Fehlt ein Ehevertrag, wird der Erbteil des Ehegatten über eine familienrechtliche Vorschrift erhöht: Der Ehegatte erbt ein weiteres Viertel des Nachlasses als Ausgleich des Zugewinns neben dem Viertel, den er bereits mindestens nach Erbrecht bekommt.
Ein Häuschen in Schweden – auch im Winter schön // (c) dalphoto – pixabay.com
Erst der Europäische Gerichtshof hat geklärt, dass diese Regelung auch für das in Schweden gelegene Ferienhaus gilt (Rechtssache C-556/16 – Mahnkopf) und die Vorschrift aus dem Familienrecht in das Erbrecht verschoben. Im konkreten Fall haben die Europäischen Richter verhindert, dass das Ferienhaus in Schweden eine andere Eigentümerstruktur bekommt als der Nachlass in Deutschland.
Vielen dieser Schwierigkeiten geht man mit konkreten Rechtswahlen bei Auslandsbezügen aus dem Weg. Vor allem im Testament ist dies wichtig. Doch auch ein Ehevertrag, der hierzu (oder auch nur hierzu) Regelungen enthält, schafft Klarheit. Gerade wenn ein Ehegatte keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und ein Leben im Ausland geplant ist, wird deutsches Eherecht schnell verlassen.
Die Familiensenate des OLG Brandenburg haben ihre Leitlinien für das Jahr 2022 vorgelegt. Mit dieser konkretisieren sie ihr Verständnis der Düssldorfer Tabelle. Diese hatte wenig Änderungen bei den Unterhaltssätzen mit sich gebracht. Erwähnenswert ist lediglich die Verlängerung der Tabelle als solcher auf nun 15 Einkommensgruppen. Details finden sich in unserem Artikel zur Düsseldorfer Tabelle 2022
Wie üblich sind die Werte der Düsseldorfer Tabelle übernommen. Änderungen gibt es nur in kleinen Details. So haben die Senate ihren Streit, wie der Erwerbstätigenbonus beim Ehegattenunterhalt zu berechnen ist beigelegt. Es gilt nun auch in Brandenburg die 1/10 Regelung, die bisalng nur vom 3. Familiensenat (zuständig u.a. für Potsdam) angewendet wurde. Die 1/7 Regelung ist Geschichte.
Bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung bleibt es beim Bedarf von 860 €, wie es auch die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Darin enthalten sind nun 375 € Wohnkosten (Wert bisher 350 €). Dies stellt eine Anpassung an die Düsseldorfer Tabelle dar.
Rechtzeitige Planung hält das Geld in der Familie und verhindert Strafen
Eine Erbschaft kann den Weg aus dem ALG II heraus bedeuten. Da sie Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ist, fällt die Bedürftigkeit für eine Zeit oder für immer fort. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen der Hartz IV beziehende Erbe gar nicht erben will, weil die Erbschaft nicht groß ist und noch diverse Gläubiger die Hand aufhalten. So manchem kommt dabei die Idee, die werthaltige Erbschaft auszuschlagen, damit das Geld z.B. an die Kinder geht, die nicht Hartz IV beziehen. Eine solche Herangehensweise stellt vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit dar und lässt den Anspruch auf weitere ALG-Zahlungen entfallen. Darüber hinaus besteht die Pflicht, die Erbschaft beim Jobcenter anzuzeigen. Dies nicht zu tun, kann die Staatsanwaltschaft wegen Betruges auf den Plan rufen, wenn es rauskommt.
Abwärtstrend stoppen mit einer Erbschaft? // (c) geralt – pixabay.com
Der Erblasser wird deshalb überlegen, ob er seinen gesetzlichen Erben nicht enterbt, um das Vermögen vor dem Staat zu schützen. In diesem Fall steht jedenfalls den Kindern und Enkelkindern noch ein Pflichtteilsanspruch zu. Auf diesen kann das Jobcenter im Regelfall zugreifen. Sicherheit bringt nur ein Testament, in dem der Erblasser eine Vorerbschaft für den Hartz IV-Bezieher anordnet. So verhindert er effektiv den Zugriff auf die Erbschaft. Beinhaltet diese jedoch Güter, die Erträge abwerfen, z.B. Mieteinnahmen, kann die Öffentliche Hand auf diese zugreifen.
Testamentsvollstreckung zum Schutz
Dies verhindert der Erblasser, indem er einen Testamentsvollstrecker einsetzt, der dem Vorerben Vorteile aus der Erbschaft zukommen lässt, ohne dass der Hartz IV-Anspruch gefährdet ist. Für den Fall, dass sich die Situation des Hartz IV-Vorerben bessert, kann das Testament so gestaltet werden, dass der Vorerbe dann von der Erbschaft auch selbst profitiert – und nicht die öffentliche Hand.