Trennung, Scheidung und gesetzliches Erbrecht

Wie lange erbt der Noch-Ehegatte?

Eheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben ein gesetzliches Erbrecht. Sie erben, wenn es Kinder gibt, zu ¼. Hinzu kommt regelmäßig ein pauschalierter Zugewinnausgleichsanspruch im Todesfall. Er beträgt ein weiteres Viertel. Insgesamt folgt daraus ein Anteil des Ehegatten von 50 %. Gibt es keine Kinder, steigt der Anteil auf 75 bis 100 %. Wie entwickelt sich das Erbrecht, wenn sich die Ehegatten getrennt haben?

Das Ehegattenerbrecht fällt nicht sofort nach einer Trennung weg, sondern erst, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat oder, wenn der andere Ehepartner die Ehescheidung beantragt hat, er ihr zugestimmt hatte. Weitere Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe vorliegen. Praktisch bedeutet dies, dass das Trennungsjahr abgelaufen sein muss.

Erbecht Ehegatte - Trennung durch Tod vor Scheidung
Trennung durch Tod vor Scheidung // (c) Gabriela Neumeier – pixelio.de

Ein Testament, egal ob ein Einzeltestament oder ein gemeinsames Testament der Ehegatten, verliert seine Wirkung, wenn das gesetzliche Erbrecht wegfällt. In seltenen Fällen kann aber die Auslegung (Interpretation) des Testaments zu einen anderen Ergebnis führen: Es wird vermutet wird, dass der Erblasser trotz Scheidungsvoraussetzungen (oder sogar Scheidung) möchte, dass seine letztwillige Verfügung wirksam bleibt. Dem lässt sich am besten begegnen, in dem man nach der Scheidung neu testiert. Und dabei den Ehegatten enterbt.

Ein Testament, das nach der Trennung aufgesetzt wird, kann helfen, das Erbrecht des Ehegatten zu beschneiden. Allerdings behält der Ehegatte einen Pflichtteilsanspruch, wenn er testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann der enterbte Ehegatte außerdem einen Zugewinnausgleich geltend machen, wie er ihn im Falle der Scheidung beanspruchen kann. Gleiches gilt, sobald die Voraussetzungen für das gesetzliche Erbrecht nicht mehr vorliegen (s.o.). Mangels Erbrecht ist dann für einen Pflichtteilsanspruch allerdings kein Raum mehr.

Kampf gegen den Fachkräftemangel in der Anwaltskanzlei

Falkenseer Fachkanzlei gibt Jungen und Mädchen zum heutigen „Zukunftstag Brandenburg 2019“ einen Einblick

Auch dieses Jahr nimmt wendelmuth Rechtsanwälte am Zukunftstag teil – und ist damit eine von zwei Kanzleien in ganz Brandenburg. „Berufsorientierung ist wichtig – sowohl für die Schüler als auch für uns als Arbeitgeber. Der Fachkräftemangel ist spürbar und wird die Anwälte in ein paar Jahren mit voller Wucht treffen“, warnt Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth.

Tatsächlich ist die Entwicklung dramatisch: 1980 wurden bundesweit von damals 36.077 Rechtsanwälten 10.442 Ausbildungsverträge für Rechts- und Notarfachangestellte geschlossen, im Jahr 2016 von 163.779 Rechtsanwälten hingegen nur noch 5.208 Ausbildungsverträge.

Das Assistenzteam von wendelmuth Rechtsanwälte mit Maja, Mia und Tim-Gabriel

„Wir haben aktuell zwei Auszubildende und sind froh darüber. Ausgebildet werden sie von drei erfahrenen Fachangestellten“, erklärt die Falkenseer Anwältin, „denn ohne Rechtsanwaltsfachangestellte kommt keine Kanzlei aus, die qualifiziert arbeiten will. Wir bilden aus – aus Eigeninteresse, aber auch aus gesellschaftlicher Verantwortung.“

Heute erhalten Maja, Mia und Tim-Gabriel einen Einblick in die Abläufe in einer Kanzlei und bekommen einen Eindruck davon, was sich hinter dem abstrakten Begriff „Jura“ verbirgt und wie vielfältig die Tätigkeiten sind.

Die drei Schüler haben sich im Internet für den Zukunftstag Brandenburg 2019 angemeldet. Dort hatte die auf Familienrecht und Erbrecht spezialisierte Kanzlei Plätze angeboten, einen Tag in die Welt der Anwaltskanzleien reinzuschnuppern. Sie lernen das Berufsbild des/der Rechtsanwaltsfachangestellten kennen, aber natürlich auch, wie ein Anwalt arbeitet.

Über den Zukunftstag: Der Zukunftstag Brandenburg findet jährlich statt; andere Bundesländer veranstalten zeitgleich den girls‘ day bzw. den boys‘ day. Über das Internet unter www.zukunftstagbrandenburg.de finden Unternehmen und Schüler zusammen.

Zukunftstag 2019 – wendelmuth ist dabei

Wie jedes Jahr bietet wendelmuth Rechtsanwälte zwei interessierten Schülern einen Einblick in das Berufsleben. Ein Junge und ein Mädchen werden Rechtsanwaltsfachangestellte und Anwälte einen Tag begleiten. Dabei lernen sie, wie der Tag in einer Rechtsanwaltskanzlei abläuft.

Zukunftstag 2019 - wir sind dabei

Nähere Informationen zum Zukunftstag finden sich unter https://zukunftstagbrandenburg.de/

Familienrecht: Dieses Mal so richtig international

Hong Kong, die Philippinen und Deutschland

Liebe ist grenzenlos. Dies gilt auch für folgenden Fall aus unserer Praxis: Ein Deutscher heiratet in Hong Kong eine Filipina. Das ist erstmal ohne größere Probleme möglich. Man denke nur an Hochzeiten in Las Vegas, die ebenfalls die Wirkungen einer ganz normalen Ehe entfalten. Vor der Heirat musste die Ehefrau allerdings noch ihre bisherige Ehe scheiden lassen. Die hatte sie in ihrem Heimatland geschlossen. Die Philippinen kennen die Ehescheidung nicht. Dort ist der Bund fürs Leben wirklich einer, der bis zum Tod hält.

Scheidung in Hong Kong
Scheidung in Hong Kong // (c) Florentine / pixelio.de

Das Gericht in Hong Kong hat die Ehe der Ehefrau trotzdem geschieden und so den Weg für die neue Ehe freigemacht. Um ein Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen, will der Ehemann die Ehe ins deutsche Heiratsregister eintragen lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist der Standesbeamte verpflichtet, die Wirksamkeit der geschlossenen Ehe zu prüfen. Hier tut sich der Standesbeamte schwer. Er hat Zweifel, ob das Gericht in Hong Kong die philippinische Ehe scheiden konnte. Verneint er dies, ist die neue Ehe schwebend unwirksam, denn eine bestehende Ehe stellt ein Ehehindernis dar.

Wie überzeugt man einen Standesbeamten?  Man kann ihm erklären, dass eine philippinische Ehe auch in Deutschland geschieden werden kann, denn ein Scheidungsverbot widerspricht den Grundsätzen unserer Rechtsordnung. Dafür gibt es sogar eine gesetzliche Vorschrift in der europäischen Rom III-Verordnung. Was in Deutschland gilt, kann eine Scheidung in Hong Kong nicht unwirksam machen. Wenn sich der Standesbeamte davon nicht überzeugen lässt, bedarf es der Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren, das die Justizverwaltungen durchführen. Eine automatische Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gibt es hingegen nicht. Zwar existiert wie zu vielen internationalen Familienrechtsthemen  ein internationales Haager Abkommen. Doch Deutschland ist anders als Hong Kong nicht beigetreten.

Wendelmuth erneut bei Sat1 im Frühstücksfernsehen

Erneut war Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth zu Gast im Frühstücksfernsehen. Heute ging sie um 6.30 h live auf Sendung. Thema waren die größten Scheidungsirrtümer. „Es gibt so ein paar falsche Vorstellungen, mit denen viele Mandanten zu uns kommen. Dazu gehört z.B., dass sie für die Schulden des Ehepartners haften.“, erklärt die Fachanwältin aus Falkensee bei Berlin.

Agnes Wendelmuth beim Sat1 Frühstücksfernsehen
Agnes Wendelmuth im Gespräch unter anderem mit Schauspieler Fahri Yardim

Bereits vor ziemlich genau einem Jahr war Wendelmuth im Fernsehstudio zu Gast: „Ich war heute nicht mehr ganz so aufgeregt wie beim ersten Mal, aber natürlich ist es etwas anderes vor der Kamera mehrere Interviews zu führen, als wenn man im Gerichtssaal eine Familiensache verhandelt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit“, gibt die Spezialistin für Familienrecht zu.

Den Beitrag von März 2018 finden Sie hier.

Fachartikel: Online-Scheidung? – gibt’s doch gar nicht

Im Internet wirbt so mancher Rechtsanwalt mit dem Angebot der Online-Scheidung. Gerne wird der potentielle Mandant damit gelockt, dass diese „schnell“ und „günstig“ sei. In einem Beitrag für das Berliner Anwaltsblatt (Heft 3/2019) hat Rechtsanwalt Dr. Christoph Schäfer dargestellt, dass solche Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Die Werbung führt Rechtssuchende in die Irre. Denn kein Gericht scheidet online und ein Mandatsverhältnis, das über E-Mail abgewickelt wird, führt auch nicht zu einer schnellen oder kostengünstigen Scheidung, denn die Gebühren stehen fest.

Rufen Sie den Beitrag über einen Klick auf die Vorschau ab!.

Vorschau Artikel Online-Scheidung im BAB 3/2019

Kindesunterhalt: Nicht nur das Kind stellt Forderungen

Der Anspruch kann wandern

Die Grundregel dürfte bekannt sein: Das Kind hat einen Anspruch auf (Bar)Unterhalt gegen den Elternteil, bei dem es nicht schwerpunktmäßig lebt. Über die Höhe kann man streiten, Sie hängt von der Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen ab. Zahlt der Vater (oder die Mutter) nicht, weil er dazu nicht in der Lage ist oder einfach nicht will, bleibt nur der Gang zum Gericht. Oftmals muss der Unterhaltsberechtigte diesen Weg schon deshalb beschreiten, weil der Verpflichtete keine Auskunft zu seinen Einkommensverhältnissen erteilt. Bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung kann es Monate dauern.

Unterhalt - Baustelle bei Forderungsübergang
Ein Unterhaltsanspruch – mehrere Baustellen 77(c) Stephanie Hofschlaeger – pixelio.de

Damit das Kind in der Zwischenzeit Geld zum Leben hat, springt der Staat ein. Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, je nach Alter in Höhe von 160 bis 282 € monatlich. Daneben besteht, je nach Bedürftigkeit, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder (eher selten) Grundsicherung. Der Regelsatz beträgt für Kinder 245 bis 322 €. In beiden Fällen geht der Anspruch des Kindes auf Unterhalt in Höhe der an das Kind geleisteten Zahlung auf die Behörde über, d.h. das Kind verliert den Anspruch. Zahlt der Vater nunmehr direkt an das Kind Unterhalt für die Vergangenheit, wirkt die Zahlung nicht als Erfüllung. Er muss trotz Zahlung damit rechnen, sowohl von der Unterhaltsvorschusskasse als auch vom Jobcenter in Anspruch genommen zu werden. Deshalb sollte man nur zahlen, wenn es keine Anhaltspunkte für einen Forderungsübergang gibt.

Um nicht gegenüber zwei Behörden und dem Kind bzw. seiner Mutter auskunftsverpflichtet und zahlungsverpflichtet zu sein, bietet es sich zudem an, Unterhalt zunächst zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses zu zahlen, jedenfalls wenn mit einer Unterhaltspflicht in Höhe des Unterhaltsvorschusses zu rechnen ist. Dann ist eine behördliche Baustelle erledigt.

Wendelmuth in den Fachanwaltsausschuss für Erbrecht berufen

In seiner Sitzung vom 1. Februar hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Brandenburg entschieden: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Agnes D. Wendelmuth wird in den Fachanwaltsausschuss für Erbrecht berufen. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Erbbrecht vorliegen. Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich.

Berufung Fachanwaltsausschuss

Elternunterhalt: Wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen …

Vorschnelle Zahlungen ans Sozialamt vermeiden.

Die Heimunterbringung ist so teuer, dass Zahlungen aus Pflegekasse und Rentenbezüge oft nicht ausreichen, um den Heimplatz zu bezahlen. Das wird in den nächsten Jahren noch häufiger der Fall sein. Sind die Eltern nicht in der Lage, die Unterbringungskosten aus den laufenden Einnahmen zu bezahlen, müssen sie zunächst ihr Vermögen verbrauchen. Ist das Vermögen aufgebraucht, springt das Sozialamt ein und bittet anschließend die Kinder zur Kasse. Hier bestehen zunächst umfangreiche Auskunftspflichten, die im Familienrecht, aber auch im Sozialrecht ihre Wurzeln haben. Sogar Schwiegerkinder müssen zu Einkünften und Vermögen Auskunft erteilen.

Geld für die Pflege

Anders als beim Kindesunterhalt besteht beim Elternunterhalt ein deutlich größerer Spielraum bezogen auf die Mittel, welche das Kind für eine angemessene Lebensführung behalten darf. Der Einsatz von Vermögen wird ebenfalls restriktiv gesehen. Das Familienheim bleibt unangetastet, ebenso wie die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Verdient das Kind überdurchschnittlich und hat darüber hinaus einen Partner, der ebenfalls gut verdient und deshalb viel zum Familienunterhalt beitragen kann, kann das Sozialamt Kinder tatsächlich auf Elternunterhalt in Anspruch nehmen. Die Details sind kompliziert. Die Rechtsprechung hat sie noch nicht abschließend geklärt.

Vorbeugend überträgt die Elterngeneration Vermögen gerne rechtzeitig auf die Kindergeneration, typischerweise das Familienhaus. Doch Vorsicht: Das Sozialamt kann die Schenkung zehn Jahre lang wegen Verarmung des Schenkers widerrufen. Der Anspruch, der eigentlich den Eltern zusteht, geht auf das Sozialamt über, wenn das Sozialamt Leistungen erbringt. Gegen die Rückübertragung kann sich der Beschenkte wehren, indem er sich bereit erklärt, den für den Unterhalt erforderlichen Betrag zu zahlen (Übernahme der Heimkosten). Außerdem braucht der Beschenkte nicht zu zahlen, wenn dadurch sein angemessener Unterhalt gefährdet wird. Denkbar bleibt aber auch hier, dass der Beschenkte mit einem Rückforderungsanspruch belastet wird. Dafür muss er evtl. sogar einen Kredit aufnehmen.

Elternunterhalt ist insgesamt ein schwieriges Thema, sowohl für die belasteten Kinder als auch für Rechtsanwälte, denn die Spezialmaterie stellt auch für sie eine Herausforderung dar.

Erbrecht: Arbeitgeber muss nicht genommenen Urlaub bezahlen

Bundesarbeitsgericht gewährt Erben Anspruch

Urlaub diente ursprünglich dazu, sich von der Arbeit zu erholen. Wenn ein Arbeitgeber stirbt, kann man sich deshalb auf den Standpunkt stellen, dass der Urlaubsanspruch untergeht, weil das Erholungsbedürfnis weggefallen ist. Das Bundesarbeitsgericht sieht dies – im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof – seit neuestem anders.

Urlaubsanspruch ist vererbbar
Urlaub – vom Arbeitgeber bezahlt // (c) Martin Simon – pixelio.de

Geklagt hatte eine Witwe gegen den Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes. Dieser verstarb kur vor Weihnachten und hatte noch 25 Tage Resturlaub. Den wollte die Ehefrau bezahlt haben. Der Arbeitgeber weigerte sich und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), wo er letztinstanzlich unterlag (Urteil des BAG vom 22.01.2019 – 9 AZR 45/16).

Die Arbeitsrichter haben zunächst ins Bundesurlaubsgesetz geschaut. Nach dessen § 7 Absatz 4 hat der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub zu bezahlen. Das Gesetz sei wegen seiner europarechtlichen Grundlage (sog. Arbeitszeitrichtlinie) so zu verstehen, dass der Mindestjahresurlaub (in Deutschland 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) im Todesfall auf die Erben übergehe. Der europäische Gerichtshof hatte das im November 2018 so entschieden.

Der verstorbene Ehemann hatte 30 Tage Jahresurlaub. Auch der tariflich gewährte Mehrurlaub wird vererbt. Dies ergebe sich nach dem BAG zwar nicht aus europäischem Recht, aber aus dem Tarifvertrag. Aus diesem lasse sich nicht entnehmen, dass der Mehrurlaub anders behandelt werden soll. Aus Arbeitgebersicht bietet es sich an, bei Arbeitsverträgen zwischen Mindesturlaub und Zusatzurlaub zu unterscheiden. Für letzteren kann die Vererbbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden. Der Erbe eines Arbeitnehmers sollte dessen Arbeitgeber auffordern, Auskunft über den Resturlaub zu erteilen und diesen auszuzahlen. Gerade nach längerer Krankheit kann ein ordentlicher Anspruch zusammenkommen. Ob man das gerecht findet, ist eine andere Frage.